Kein Strafverfahren gegen mutmasslichen Bieler Hassprediger
Gegen den Imam, der in einer Bieler Moschee Hassbotschaften gepredigt haben soll, war bisher kein Strafverfahren hängig. Der 64-jährige Libyer ist vor kurzem ins Visier der Behörden geraten.

Informationen, dass der Imam eindeutig strafrechtlich relevante Aufrufe gemacht hatte, lägen der Staatsanwaltschaft nicht vor, wie deren Informationsverantwortlicher, Markus Scholl, am Donnerstag auf Anfrage ausführte. Lägen solche Hinweise vor, würde ein Strafverfahren zur Prüfung des Sachverhalts eingeleitet.
«Oh Allah ich bitte Dich, die Feinde unserer Religion zu zerstören. Zerstöre die Juden, die Christen, die Hindus und die Russen und die Schiiten (. . .)» soll der Imam gemäss Mitschnitten seiner Freitagsgebete gepredigt haben, die der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SRF vorliegen.
Medien berichteten am Mittwoch über den mutmasslichen Hassprediger, der jahrelang in der Region Biel von der Sozialhilfe lebte. Die Stadt Biel, wo der Imam in einer Moschee aktiv war, prüft unterdessen die Möglichkeit einer Strafklage gegen den mutmasslichen Hassprediger, wie am Mittwoch bekannt wurde.
Anfang August entzog das Staatssekretariat für Migration (SEM) dem Mann den Asylstatus. Dies, weil der Prediger mehrfach in sein Heimatland gereist war, was mit dem Asylstatus in der Schweiz nicht vereinbar ist.
Sobald der Entscheid des SEM rechtskräftig ist, will der Kanton Bern auch die Niederlassungsbewilligung des Mannes ins Visier nehmen. Dies teilte der Kanton Bern am Mittwoch mit und reagierte damit auf Berichte von «Bund», «Tages-Anzeiger» und Schweizer Fernsehen SRF wonach der heute 64-jährige in der Bieler Ar'Rahman-Moschee gegen Andersgläubige hetze.
Abgeblitzt
Die Gemeinde Nidau, der der sozialhilfebeziehende Libyer jahrelang auf der Tasche lag, setzte sich bereits vor fünf Jahren dafür ein, dass dem Mann aufgrund des Ausländergesetzes die Niederlassungsbewilligung entzogen wird - vergeblich. Beim Migrationsdienst des Kantons Bern stützte man sich auf das Asylgesetz und lehnte das Ersuchen aus Nidau ab. Angesprochen auf diese Diskrepanz zeigte sich der Migrationsdienst am Donnerstag schmallippig.
Auf einzelne Medienanfragen gingen die Zuständigen nicht ein. Sie führten dafür Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzgründe ins Feld. Stattdessen verwiesen sie auf allgemeine Bestimmungen zu Niederlassungsbewilligung und Asylstatus. Der Mann reiste im Oktober 1998 als Flüchtling in die Schweiz ein. Den Asylstatus erhielt er 2001. Heute hat er den Ausweis C. Laut Schweizer Fernsehen SRF soll er während 13 Jahren insgesamt 600'000 Franken an Sozialhilfe bezogen haben. Heute ist der Mann Rentner und bezieht Ergänzungsleistungen.
SDA/sih
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