Kein Hausarrest für Pistorius
Ein Prüfausschuss hat die Haftentlassung des Paralympics-Stars abgelehnt und eine Psychotherapie angeordnet.

Oscar Pistorius muss vorläufig im Gefängnis bleiben und eine Psychotherapie machen: Das entschied ein Prüfausschuss des südafrikanischen Bewährungsausschusses am Montag, wie diverse Medien berichten. Der Ausschuss musste die Entlassung des Paralympics-Stars in den Hausarrest, die bereits für August vorgesehen, aber vom Justizminister in letzter Minute gestoppt worden war, überprüfen.
Der Ausschuss bezeichnete die Entlassung in den Hausarrest nach 10 Monaten Haft als «verfrüht». Pistorius war wegen Totschlag an seiner Freundin Reena Steenkamp zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Über eine Entlassung hätte man daher erst ab August entscheiden dürfen, da diese Massnahme erst nach Verbüssung eines Sechstels der Haftstrafe möglich sei.
Jetzt muss der Bewährungsausschuss noch einmal über die Bücher. Der 28-jährige beinamputierte Sprinter wird mit grosser Wahrscheinlichkeit immer noch im Gefängnis sein, wenn am 3. November die Berufungsverhandlung vor Südafrikas Bundesgericht beginnt, in der die Anklage eine Verurteilung wegen Mord und eine härtere Strafe erreichen will.
Neben der Psychotherapie, die der Prüfausschuss anordnete, empfiehlt das Gremium laut «Guardian» auch, ein Schusswaffenverbot für Pistorius zu prüfen nach seiner Entlassung.
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