Kanton stellt Ergänzung zu Abstimmungsbotschaft ins Internet
Der Bundesgericht stellte Anfang Januar fest, dass das verschärfte Hooligankonkordat in zwei Punkten gegen Bundesrecht verstösst. Diese Punkte hat der Kanton nun auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Das Bundesgericht kam Anfang Januar zum Schluss, dass das verschärfte Konkordat in zwei untergeordneten Punkten gegen Bundesrecht verstösst. Verschiedene Kantone haben bereits über die Verschärfung des Konkordats befunden. Im Kanton Bern ist eine entsprechende Volksabstimmung für den 9. Februar geplant.
Der Bundesgerichtsentscheid hat keine weitreichenden Auswirkungen auf die Abstimmung im Kanton Bern. Da die Abstimmungsbotschaft zum Zeitpunkt des Bundesgerichtsentscheids bereits gedruckt und zum Teil schon verschickt war, ist darin allerdings kein Hinweis auf den Bundesgerichtsentscheid enthalten.
Die ergänzenden Informationen hat der Kanton nun auf seiner Homepage aufgeschaltet, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte. Im Bezug auf zwei Bestimmungen hatte das Bundesgericht Präzisierungen vorgenommen. Im Konkordat steht, dass Rayonverbote für Fans mindestens ein Jahr dauern müssen. Die Richter befanden, dass auch Verbote mit kürzerer Dauer möglich sein müssen, damit das Gebot der Verhältnismässigkeit in jedem Fall gewahrt werden kann.
Die zweite Bestimmung: Behörden können von einem Hooligan verlangen, dass er sich bei bestimmten Spielen auf dem Polizeiposten melden muss. Bleibt er fern, verdoppelt sich die Dauer der Meldepflicht. Die Richter befanden diese vorgesehene Verdoppelung für unzulässig.
Alle Informationen unter: www.be.ch/abstimmungen
SDA/tag
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