Beratungshotline SteuernKann ich die Anschaffungskosten für den Blindenhund abziehen?
An der letzten Hotline wurden Fragen gestellt zu Erbschaften, der Bienenzucht oder Krankheitskosten. Heute ist die Hotline wieder in Betrieb von 16 bis 19 Uhr: Telefon 031 330 38 38.

Meine Tochter ist blind. Sie bezieht Hilflosenentschädigungen und hat sich im vergangenen Jahr einen Blindenhund gekauft. Können die Anschaffungskosten für den Blindenhund abgezogen werden?
Bei behinderungsbedingten Kosten besteht die Möglichkeit, Pauschalen ohne Nachweis der effektiven Kosten abzuziehen. Bei einer Behinderung mittleren Grades kann eine Pauschale von 5000 Franken abgezogen werden. Es können auch die effektiven, selbst getragenen, behinderungsbedingten Kosten wie zum Beispiel jene für den Blindenhund abgezogen werden. Der Nachweis der effektiv selbst getragenen Kosten muss vom Steuerpflichtigen, also Ihrer Tochter, erbracht werden.
Ich musste letztes Jahr oft zum Arzt. Können Kosten für Medikamente und Heilbehandlungen in der Steuererklärung abgezogen werden?
Sogenannte Krankheits- und Unfallkosten sind nur abziehbar, soweit sie einen Selbstbehalt von 5 Prozent des Reineinkommens übersteigen. Als Reineinkommen gilt das um die Aufwendungen und die allgemeinen Abzüge verminderte Einkommen.
In der Steuererklärung müssen Sie die selbst getragenen Kosten deshalb im vollen Umfang deklarieren. Zu den abziehbaren Kosten gehören Spitalkosten, Arztkosten, Zahnarztkosten, Arzneikosten für ärztlich verordnete Medikamente, ärztlich verordnete Heilmassnahmen, sofern die Leistungen von der Krankenkasse anerkannt werden, krankheitsbedingte Pflegekosten ohne Anteil für Haushaltsführung beziehungsweise Unterkunft und Verpflegung sowie die Dentalhygiene.
Meine Mutter erhält Hilflosenentschädigung. Muss sie diese als Einkommen in ihrer Steuererklärung angeben?
Anspruch auf Hilflosenentschädigung haben Bezüger einer IV-/AHV-Rente oder einer Ergänzungsleistung, die in schwerem oder mittelschwerem Grad hilflos, das bedeutet für alltägliche Verrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Sie wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Bezügers ausbezahlt und richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit. Diese Leistungen stellen kein Einkommen dar, sondern werden als Auslagenersatz qualifiziert und sind deshalb nicht steuerbar.
Aufgrund des trockenen Sommers mussten wir im Herbst 2022 unseren Rasen neu ansäen. Können wir die Kosten dafür in unserer Steuererklärung 2022 abziehen?
Bei selbst genutzten Liegenschaften wie zum Beispiel Einfamilienhäusern oder Stockwerkeigentum mit alleiniger und ausschliesslicher Benutzung des Gartens durch den Besitzer kann Rasenunterhalt wie das Rasenmähen grundsätzlich nicht abgezogen werden. Das Neuansäen von Rasen ist aber eher als gleichwertiger Ersatz/Reparatur einzustufen und sollte somit abzugsfähigen Unterhalt darstellen.
Ich habe eine Fotovoltaikanlage auf meinem Haus installiert und aus diesem Grund einen Förderbeitrag erhalten. Muss ich diesen versteuern?
Der Förderbeitrag stellt grundsätzlich steuerbares Einkommen dar. Wenn der Förderbeitrag in derselben Steuerperiode zufliesst, in welcher die Investition erfolgte, kann der Beitrag auch vom Investitionsbetrag als Minderung abgezogen werden, das heisst, sie werden mit den Investitionskosten verrechnet.
Im Dezember des letzten Jahres haben wir unsere Heizung ersetzt. Dafür haben wir noch im Dezember 20’000 Franken mit einer Akontorechnung bezahlt und aufgrund der im Januar 2023 datierten Schlussrechnung noch eine Schlusszahlung von rund 5000 Franken geleistet. Wann kann ich wie viel abziehen?
Im Kanton Bern können Liegenschaftsunterhaltskosten in dem Steuerjahr abgezogen werden, in welchem die Rechnung datiert ist. Akontorechnungen können hingegen nicht abgezogen werden. In Ihrem Fall können Sie die gesamten rund 25'000 Franken in der Steuerperiode 2023 steuerlich in Abzug bringen. Achtung: Die Praxis in den verschiedenen Kantonen ist unterschiedlich.
Ich bin an einer Erbengemeinschaft beteiligt und habe gelesen, dass ich die Verrechnungssteuer zurückfordern kann. Stimmt das?
Grundsätzlich sind die ab dem Todestag bis zur Auflösung der Erbengemeinschaft erzielten Erträge in der für die Erbengemeinschaft einzureichenden Steuererklärung zu deklarieren, und die daraus resultierende Verrechnungssteuer wird gesamthaft zurückerstattet. Ab der Steuerperiode 2022 können nur noch die im Kanton Bern wohnhaften Erben die Verrechnungssteuer gemeinsam zurückfordern. Die in einem anderen Kanton wohnhaften Erben müssen die Verrechnungssteuer mit ihrer persönlichen Steuererklärung im Wohnkanton separat zurückfordern.
Ich bin pensioniert und besitze als Imker 10 Bienenvölker. Die Steuerverwaltung hat mich im letzten Jahr nach meinem Erlös aus Honigverkauf sowie den entsprechenden Kosten gefragt. Da ich die Unterlagen dazu nicht aufbewahre, wurde ich mit einem selbstständigen Erwerbseinkommen von 1000 Franken nach Ermessen eingeschätzt. Für das Jahr 2022 habe ich nun alle Belege gesammelt, und es resultiert nach Abzug aller Kosten vom Honigverkauf von 6000 Franken schlussendlich ein kleiner Verlust. Muss ich nun für mein Hobby jährlich eine Buchhaltung führen?
Gemäss Rechtsprechung sind für die Frage, ob eine selbstständige Erwerbstätigkeit vorliegt, verschiedene Kriterien zu beurteilen. Eines davon ist die «Gewinnerzielungsabsicht», welcher auch gemäss Praxisfestlegung der Steuerverwaltung des Kantons Bern eine entscheidende Bedeutung zukommt. Da Sie hobbymässig als Imker tätig sind, zwar einen Ertrag aus dem Verkauf des Honigs erzielen, dieser aber kaum die Unkosten deckt, wage ich stark zu bezweifeln, dass in Ihrem Fall eine Gewinnerzielungsabsicht bejaht werden kann und eine selbstständige Erwerbstätigkeit vorliegt. Ich empfehle Ihnen, die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2022 mit der Steuererklärung 2022 einzureichen und dazu ein kurzes Begleitschreiben mitzuliefern, wonach Sie Ihre Situation nochmals ausführlich darlegen und die Einstufung Ihres Hobbys als «Liebhaberei» verlangen.
Im letzten Jahr habe ich ein Segelschiff gekauft. Muss ich dieses versteuern? Falls ja, ist es bei den Fahrzeugen aufzuführen?
Schiffe sind grundsätzlich im Umfang ihres Verkehrswertes Bestandteil des steuerbaren Vermögens. Sie sind aber nicht unter den Fahrzeugen (nur Autos und Motorräder mit weissem Kontrollschild) aufzuführen, sondern in der Position «weitere Vermögenswerte». Anhaltspunkt für den Verkehrswert ist der Kaufpreis beziehungsweise in zukünftigen Jahren allenfalls ein Schätzwert, zum Beispiel der Versicherungswert. Eine automatische, jährliche Reduktion des Steuerwertes wie bei Autos findet hingegen nicht statt.
Meine Frau arbeitet nebenbei als Kassierin für einen Schützenverein. Muss sie die Einkünfte aus dieser Tätigkeit in der Steuererklärung als Einkommen deklarieren?
Eine Nebentätigkeit liegt vor, wenn zusätzlich zur Haupterwerbstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber in einem anderen Tätigkeitsfeld ein geringfügiges Zusatzeinkommen erzielt wird. Typische Nebenerwerbstätigkeiten sind zum Beispiel die Arbeiten in Vereinen und Organisationen. Einkommen aus solchen Tätigkeiten sind in der Steuererklärung als Einkommen zu deklarieren. Selbstverständlich können auch für diese Tätigkeit Berufsauslagen als Abzug geltend gemacht werden. Für Nebenerwerbstätigkeiten kann dafür eine Pauschale von 20 Prozent (mindestens 800 Franken, jedoch höchstens 2400 Franken) beansprucht werden.
Ich habe im Jahr 2022 eine Schenkung an meine Söhne ausgerichtet. Wie sollen ich und meine Söhne die Schenkung deklarieren?
Im Kanton Bern wird eine Schenkung an Nachkommen, inklusive Enkelkinder, nicht mit einer Schenkungssteuer erfasst. Die Schenkung ist vom Schenker sowie vom Beschenkten im Tax-Me-Online unter der Position «verschiedene Einkünfte» auf dem Formular 8 (Ziff. 8.5) in der Steuererklärung des Jahres, in welchem die Zuwendung erfolgt ist, zu deklarieren. Im Fall von steuerpflichtigen Schenkungen besteht zudem für eine sofortige Veranlagung die Möglichkeit, eine Schenkungssteueranzeige auszufüllen und bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern einzureichen.
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