Fragen zur SteuererklärungKann ich den Besuch beim Heiler von den Steuern abziehen?
Welche Kosten für Gesundheit, Auto und Haus geltend gemacht werden können – ausgewählte Fragen und Antworten vom Steuertelefon.

Wir besitzen ein Einfamilienhaus. Weil die Kinder ausgezogen sind, benutzen wir nicht mehr alle Zimmer. Können wir etwas abziehen, damit wir nicht den ganzen Eigenmietwert versteuern müssen?
Bei der Kantons- und Gemeindesteuer nicht. Bei der Bundessteuer gibt es den Unternutzungsabzug. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch hoch: Die Reduktion des Eigenmietwerts bei Unternutzung ist nur möglich, wenn einzelne Zimmer dauernd und nachweislich nicht mehr benutzt werden. Achtung: Das Einstellen von Möbeln gilt als Nutzung – die betreffenden Zimmer müssen leer geräumt sein.