Kanderunfall: Keine Strafuntersuchung
Der Unfall anlässlich einer Rettungsübung vom Oktober 2012, bei der ein Seepolizist in die Kander fiel und verletzt wurde, ist nicht auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht zurückzuführen.

Der Unfall der Seepolizei auf der Kander im Herbst letzten Jahres ereignete sich nicht aufgrund von Mängeln oder strafbaren Handlungen. Die Staatsanwaltschaft sieht von der Eröffnung einer Strafuntersuchung ab. Das Dossier Kanderunfall vom 29.Oktober 2012 ist geschlossen – die zuständige Staatsanwaltschaft Oberland verzichtet viereinhalb Monate nach dem Unfall auf die Eröffnung einer Strafuntersuchung. Dies, weil sie bei der Überprüfung des Unfallhergangs keine Sorgfaltsverletzungen festgestellt hatte.