Kampf mit harten Bandagen um die Spitalversorgung
Im Berner Kantonsparlament wird ab nächster Woche mit harten Bandagen gekämpft: Auf der Traktandenliste der März-Session steht unter anderem das neue Spitalversorgungsgesetz. Es wurde vorab von bürgerlicher Seite stark kritisiert.

Als Gesundheits- und Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud letzten Sommer einen ersten Entwurf präsentierte, stach er damit in ein Wespennest. Der Kanton beschneide die unternehmerische Freiheit der Spitäler und untergrabe so die Bestrebungen des Bundes, kritisierten vorab die Bürgerlichen lautstark.
Vorgaben schon vor der Debatte
Eine breite bürgerliche Allianz fuhr im Kantonsparlament sogleich den Stachel aus. Über dieses Gesetz werde man gar nicht erst diskutieren, beschied man Perrenoud. Der Gesundheits- und Fürsorgedirektor wurde verpflichtet, den Entwurf schon vor der eigentlichen Debatte im Sinne der Kritiker abzuändern.
Im vergangenen Januar präsentierte Sozialdemokrat Perrenoud dann eine moderatere Version mit Varianten zu umstrittenen Punkten. Diese Fassung fand schliesslich in der vorberatenden Kommission eine Mehrheit.
Die Regierung kam in manchen Punkten den Kritikern entgegen, in anderen aber beharrte sie auf ihrem Standpunkt. So hält sie nach wie vor an einem umstrittenen Ausgleichsfonds fest.
Der Fonds soll durch eine Ausgleichsabgabe gespeist werden, die die Spitäler für die Behandlung von zusatzversicherten Patienten entrichten müssten. Das Geld würde für die Verbesserung der Spitalversorgung und des Rettungswesens verwendet.
Zu den brisanten Punkten dürfte auch die mögliche Einführung einer Lenkungsabgabe gehören. Überschreiten Listenspitäler ein vorgegebenes Volumen, sollen sie einen Fünftel der Mehreinnahmen an den Kanton abliefern.
Mit der Revision des Spitalversorgungsgesetzes reagiert der Kanton Bern auf die neue Spitalfinanzierung, die der Bund Anfang 2012 in Kraft gesetzt hatte.
Hooligan-Konkordat
Zu reden geben dürfte im bernischen Grossen Rat auch die Verschärfung des bestehenden Hooligan-Konkordats. Dieses soll unter anderem eine Bewilligungspflicht für Spiele der höchsten Fussball- und Eishockeyspielklassen bringen.
Zu den Neuerungen gehören auch Vorschriften für die An- und Rückreise der Fans oder Alkoholverbote bei Hochrisikospielen.
Andere Kantone wie etwa St. Gallen, Neuenburg, Luzern oder Zürich haben der Verschärfung bereits zugestimmt. In Zürich wurde das Referendum ergriffen.
Im Kanton Bern zeichnet sich im Parlament ebenfalls eine Zustimmung ab, die vorberatende Kommission jedenfalls stimmte der Verschärfung mit 14 zu 3 Stimmen zu. Wie in Zürich könnte aber auch in Bern ein Referendum drohen.
Waldgesetz
Schliesslich wird sich der bernische Grosse Rat im März auch nochmals über die Teilrevision des Waldgesetzes beugen. Dieses hatte er im vergangenen Januar bereits in erster Lesung beraten. Die meisten strittigen Punkte verschob das Parlament allerdings auf die zweite Lesung im März.
So wird das Parlament unter anderem noch zu klären haben, ob Unternehmer dazu verpflichtet werden sollen, für Waldarbeiten nur qualifiziertes Personal einsetzen. Eine weitere offene Frage ist, ob es schärfere Bestimmungen gegen Partys im Wald braucht.
Neben den grösseren Brocken behandelt das Kantonsparlament in der März-Session auch zahlreiche Vorstösse.
SDA/mas
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