Kachelmann scheitert mit Befangenheitsantrag
Im Vergewaltigungsprozess in Mannheim sagte die Bremer Aussagepsychologin Luise Greuel aus. Jörg Kachelmann verstärkte indessen seine Verteidigung.
Der neue Strafverteidiger von Jörg Kachelmann ist mit seinem Befangenheitsantrag gegen die vom Gericht beauftragte Aussagepsychologin gescheitert. Das Landgericht Mannheim wies den Antrag gegen die Bremer Psychologin Luise Greuel als unbegründet ab. Sie bleibt als gerichtlich bestellte Sachverständige im Prozess.
Kachelmann muss sich seit 6. September wegen des Verdachts der schweren Vergewaltigung vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Seine langjährige Freundin aus Schwetzingen beschuldigt ihn der Tat. Der 52-jährige Wettermoderator bestreitet diese.
Greuel war noch im Ermittlungsverfahren zunächst von der Staatsanwaltschaft mit einem aussagepsychologischen Gutachten beauftragt worden. Sie erstellte das Gutachten im Mai 2010 und wurde im anschliessenden Hauptverfahren vom Landgericht Mannheim als gerichtliche Sachverständige bestellt. Ihr Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Wahrheitsgehalt der Aussage teilweise bestätigt, teilweise aber auch nicht bestätigt werden könne.
Strafkammer erachtet Vorwürfe als unbegründet
Das Greuel-Papier wurde vom ersten Verteidiger Kachelmanns, Reinhard Birkenstock, als Beleg für die Falschbezichtigung der Frau bewertet. Als Kachelmann dann den Hamburger Anwalt Johann Schwenn mit seiner Verteidigung beauftragte, stellte der überraschend einen Befangenheitsantrag gegen Greuel. Die Verteidigung sei bei der Auswahl der Professorin nicht gehört worden. Ausserdem habe die Professorin in ihrem Gutachten teilweise ihre Kompetenzen überschritten und sich zur Person Kachelmanns geäussert.
Die 5. Grosse Strafkammer wies am Montag die Vorwürfe als unbegründet zurück. Die Auswahl sei in mündlicher Absprache mit dem früheren Verteidiger Birkenstock erfolgt. «Birkenstock machte keine Einwände gegen die Auswahl», sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling. Birkenstock habe darüber hinaus die hohe Anerkennung von Professor Greuel schriftlich hervorgehoben.
Kachelmann präsentiert neuen Verteidiger
Auch eine Kompetenzüberschreitung liege nicht vor. Soweit sich Greuel mit der Frage befasst habe, ob Erinnerungslücken in der Aussage der Ex-Freundin mit einer Schockstarre erklärt werden könnten, habe sie die Erklärung in ihrem vorläufigen Gutachten diskutiert, aber selbst in Zweifel gezogen. Nach allem komme die Besorgnis der Befangenheit «nicht in Betracht», sagte Seidling.
Nach Verlesung des Beschlusses wurde der Prozess bis 1. Februar unterbrochen. Kachelmann hatte am 24. Verhandlungstag überraschend einen weiteren Strafverteidiger präsentiert. Es handelt sich um Mathias Mailänder, einen Kollegen aus der Anwaltskanzlei von Johann Schwenn.
dapd/afp/vin
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