«K.-o.-Mittel gehören zum Komplexesten der Rechtsmedizin»
Toxikologe Thomas Krämer über K.-o.-Mittel als Partydroge und über die Frage, ob eine Haarprobe den entscheidenden Beweis im Fall der Zuger Sexaffäre liefern könnte.

In Kombination mit Alkohol werden K.-o.-Mittel wie GHB rasch unberechenbar und gefährlich: Zwei junge Frauen im Club St. Germain in Zürich. (Archivbild: Keystone)
In den Blut- und Urinproben der Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin waren keine Spuren von K.-o.-Tropfen. Die Proben wurden erst rund 20 Stunden nach dem mutmasslichen Vorfall entnommen. Zu spät?
Ich möchte zum konkreten Fall keine Aussage machen. Doch der Stoff GHB, der zu den K.-o.-Mitteln zählt, kann im Blut nur maximal 6 bis 8 Stunden, im Urin 10 bis 16 Stunden nachgewiesen werden.