Jus-Student bekommt recht
Ausgerechnet die Rechtswissenschaftliche Fakultät verliert vor Gericht. Ein Student gewinnt im Fall um die Prüfung, bei der ein Teil der Fragen den Prüfungsteilnehmern bekannt war.

Von dieser Prüfungssituation träumt jeder Student: Im Juni 2017 mussten Jusstudenten an der Universität Bern eine Prüfung ablegen, deren Lösungen viele bereits im Voraus kannten: Die Professorin hatte im Fach Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Fragen – wenn auch leicht abgeändert – verwendet, die sie bereits vier Jahre zuvor gestellt hatte.
Die Universität hatte im Jahr 2013 nach der Prüfung die Unterlagen mit den Lösungen vorübergehend auf ihrer Internetseite aufgeschaltet, sie aber später wieder gelöscht. Trotzdem blieben die Unterlagen im Internet greifbar. Die Sache flog auf, die Prüfung war ungültig, die Studierenden wurden zu einer neuen Klausur aufgeboten.
Nasenstüber für Universität
Dagegen wehrten sich die angehenden Anwälte, doch die Rekurskommission der Universität Bern wies die Beschwerden gegen diese Wiederholung ab. Ein Student zog den Entscheid an das Berner Verwaltungsgericht weiter. Mit Erfolg, wie die Studentenschaft gestern mitteilte: Das Gericht halte fest, dass die Universität mit ihrem Vorgehen Recht verletzt habe und sie die Ergebnisse der Prüfung bekannt geben müsse.
«Für uns war und ist klar, dass die Uni hier nicht legal gehandelt hat. Das hat auch das Gericht erkannt», lässt sich Tobias Vögeli, Vorstand der Studentenschaft der Universität Bern, in der Mitteilung zitieren. Wohl mit einem Augenzwinkern fügt er an: «Dass eine Handvoll Jusstudis gegen eine Uni mit Rechtsabteilung und einer eigenen juristischen Fakultät vor Gericht gewinnt, ist ein hervorragendes Gütesiegel für die juristische Ausbildung an der Universität Bern», so Vögeli.
So gehts nun weiter
Allerdings: Die Wirkung des Urteils ist begrenzt. Nur der Einsprecher, der das Urteil der Vorinstanz ans Verwaltungsgericht weitergezogen hat, kann darauf nun Ansprüche ableiten, wie die Universität in einer Stellungnahme betont. Er kann nun verlangen, dass die Prüfung, deren Fragen teilweise bekannt waren, benotet wird. Für alle anderen Studenten gilt die Note, welche sie bei der Wiederholung der Prüfung erhalten haben.
Lehren sind zu ziehen
In einem Punkt sind sich die Universität und die Studierenden einig. Beide Seiten betonen, dass aus diesem Fall die Lehren zu ziehen seien. Die Studierenden fordern Massnahmen, wie solche Fälle in Zukunft verhindert werden können. Weiter sind sie der Ansicht, dass thematisiert werden müsse, dass die «Rekurskommission die Universität mit ihrem Entscheid zu schützen versucht habe».
Die Universität betont in ihrer Stellungnahme, dass sie Massnahmen ergriffen habe. So habe die Universitätsleitung «bereits im Sommer 2017 mit allen Fakultäten Kontakt aufgenommen, um sie betreffend Prüfungsangelegenheiten zu sensibilisieren». Weiter erklärt die Hochschule, dass «die Universitätsleitung und die Fakultäten sich darin einig sind, dass die integrale Wiederverwendung von alten Prüfungen ohne relevante Modifikationen zu vermeiden ist.»
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