Junge Liebe bleibt ohne Strafe
Er konnte nicht wissen, dass seine Freundin erst 14-jährig war. Deshalb geht er nun straffrei aus – obwohl er damals bereits 20 Jahre zählte. Und mit ihr Sex hatte.

Wusste er, dass seine Freundin nur 14 Jahre alt war? Und er als damals 20-Jähriger mit ihr gar nicht hätte Sex haben dürfen? Richterin Salome Krieger musste sich der Frage stellen, und sie liess durchblicken, dass sie sich mit einer Antwort schwertat. Am Schluss aber stand für sie fest: Der junge Mann durfte in guten Treuen davon ausgehen, dass er nicht mit einer Schülerin im Schutzalter schlief, sondern mit einer 17-Jährigen. Immerhin hatte die Freundin stets beteuert, so alt zu sein.