Ju-Air wehrt sich mit Video gegen Grounding
Die Flugfirma will beweisen, dass die vom Bund bemängelten Risse bei der letzten Kontrolle nicht vorhanden waren. Das Bazl ist skeptisch.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat am Dienstag ein Flugverbot für die zwei in Dübendorf ZH stationierten Ju-52 verfügt. Hinweise auf ein schwerwiegendes technisches Problem bei der am 4. August 2018 abgestürzten Maschine gebe es zwar keine, doch die Untersuchung des Wracks der am 4. August 2018 abgestürzten Ju-52, in der 20 Menschen starben, habe schwerwiegende strukturelle Schäden im Bereich der Flügelholme ergeben, so das Bazl.
Bei den Schäden handle es sich um Risse und Korrosion am sogenannten Hauptholm, dem tragenden Element des Flugzeugflügels, und weiteren Teilen des Flugzeugs. Diese Schäden seien bei normalen Inspektionen und Wartungsarbeiten verborgen geblieben und hätten erst anhand der Trümmerteile festgestellt werden können.
«Möglich, dass der Riss vom Absturz stammt»
Nun verteidigt sich die Ju-Air. Sprecher Thomas Gartmann zeigt in der «Tagesschau» Videoaufnahmen der letzten Jahreskontrolle. Das Flügelholmrohr wurde im Oktober 2017 per Spezialkamera kontrolliert. «Auf den Videoaufnahmen sind solche Risse nicht zu sehen», sagt Gartmann. «Wäre der Riss so gross wie auf den Sust-Aufnahmen gewesen, hätten wir den mit Sicherheit gesehen.» Es sei möglich, dass der Riss vom Absturz stamme.
Das Bazl sieht die Videoaufnahmen nicht als Beweis. «Das Problem ist: Sie zeigen unter Umständen nur einen bestimmten Teil des Holms», sagt Mediensprecher Urs Holderegger. «Wenn Holme ineinandergesteckt sind, dann kann es durchaus sein, dass in diesem Bereich tatsächlich Spuren da sind – die sieht man von innen gar nicht.»
Übernommen von 20 Minuten, bearbeitet durch Tagesanzeiger.ch/Newsnet
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