Jetzt wird etwas mehr abgeschöpft
Landeigentümer in Oberburg, die durch die Planung reicher werden, müssen etwas abgeben.

Einbürgerungen und zwei Reglementsänderungen standen im Mittelpunkt der von 86 Stimmberechtigten (total 1923) besuchten Gemeindeversammlung. Nach eingehender Diskussion wurde mit 63 Ja- zu 6 Nein-Stimmen dem Reglement über die Mehrwertabschöpfung zugestimmt. Zur Kasse gebeten werden Grundeigentümer, die als Folge einer Neueinzonung in den Genuss eines Mehrwertes gelangen.
Von diesem schöpfte die Gemeinde Oberburg bisher 30 Prozent ab. Neu müssen 33 Prozent abgeliefert werden, wobei die Kommune dem Kanton Bern davon 3 Prozent abgeben muss. Bisher hatte der Staat auf diese Einnahmequelle verzichtet. Unter dem Strich resultieren für die Gemeinde also keine Mehrerträge. Das Geld der profitierenden Grundeigentümer fliesst allerdings erst dann in die Kasse, wenn das neu eingezonte Land verkauft oder überbaut wird. Bezahlt werden muss die Abgabe innert 60 Tagen nach der Fälligkeit.
Bisher waren Zahlungen in drei Raten möglich. Grosse Neueinzonungen seien jedoch nicht in Sicht, sagte Gemeindeverwalter Martin Zurflüh auf Anfrage. Keine Chance hatte ein Antrag aus der Versammlung, der jene Eigentümer zur Kasse gebeten hätte, die durch innere Verdichtung einen Mehrwert erzielen. Übrigens: Aufgrund der letzten Ortsplanungsrevision im Jahr 2014 konnte die Gemeinde etwa 1,5 Millionen Franken des Mehrwertes abschöpfen.
Etwas mehr in der Lohntüte
Keine Opposition erwuchs dem Personalreglement. Dieses musste angepasst werden, weil die Entschädigung der Behörden weder zeitgemäss war, noch den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Zudem wurde dem unterschiedlichen Aufwand in den Ressorts zu wenig Rechnung getragen. Die Jahresentschädigung für das Gemeinderatspräsidium wird von 15'000 auf 20000 Franken angehoben. Die Gemeinderäte bekommen künftig 6500 Franken, einzelne Ressortvorsteher zusätzlich 1000 bis 2000. Die Gesamtentschädigung für alle Ratsmitglieder steigt um 10'000 auf 65'000 Franken.
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