Streit um TCS-Camping in GampelenGutachten öffnet Hintertürchen für Erhalt des Campingplatzes
Der Regierungsrat hat eine Legalisierung des TCS-Campings Gampelen stets als rechtlich aussichtslos bezeichnet. Doch ein Alt-Bundesrichter kommt nun zu einem anderen Schluss.

Es dürfte ein historischer Grabenkampf sein: 2018 einigten sich der Berner Regierungsrat und der Betreiber TCS mit den Naturschutzverbänden auf die Schliessung des Campingplatzes Fanel am Neuenburgersee, der sich auf Land des Kantons befindet, auf Ende 2024. Seither wurde im Grossen Rat aus allen Rohren dagegen geschossen: Mehrfach wurden Vorstösse mit bürgerlicher Mehrheit an die Regierung überwiesen, die ihrerseits ebenfalls eine bürgerliche Mehrheit hat. Die Vorstösse waren zwar jedes Mal unterschiedlich formuliert und gingen von verschiedenen Ratsmitgliedern aus. Das Ziel war jedoch immer dasselbe: die Legalisierung des Campingplatzes.
In seinen Antworten auf die Vorstösse machte der Regierungsrat jedes Mal geltend, diese Frage liege in seiner Kompetenz, das Parlament habe dazu nichts zu sagen. Und verwies darauf, dass man die Einigung einem jahrelangen juristischen Schlagabtausch mit den Naturschutzverbänden vorziehe, bei dem diese gute Karten hätten, weil das Gebiet Fanel heute zu den am stärksten geschützten Naturschutzgebieten der Schweiz gehöre. Eine Legalisierung sei «rechtlich aussichtslos».
Anders als bei FKK-Camping
Nach dem Trommelfeuer mit den diversen Vorstössen erklärte sich die zuständige Regierungsrätin Evi Allemann (SP) in der Ratsdebatte über eine Motion dann aber bereit, ein externes Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Dieses sollte «ergebnisoffen» – wie sie damals betonte – klären, ob der Camping «umweltrechtlich zulässig» sei.
Am Freitag hat sie das Ergebnis dieser Abklärungen an einer Medienkonferenz in Bern präsentiert. Verfasst hat das Gutachten Alt-Bundesrichter Lorenz Meyer. Allemann betonte, dass bei der Wahl des Gutachters auch die Fraktionschefs hätten mitreden können.
Das Gutachten kommt zum Schluss, dass der Campingplatz Fanel zonenwidrig ist, und zwar darum, weil er nicht in der Nutzungsplanung der Standortgemeinde Gampelen verankert ist. Dies im Gegensatz zum nahe gelegenen FKK-Campingplatz «Die neue Zeit», der in der kommunalen Nutzungsplanung berücksichtigt worden und damit zonenkonform sei. Überdies bestehe dort eine Besitzstandsgarantie. Beim Camping Fanel bestehe hingegen keine, weil die Verträge zur Nutzung des Geländes immer befristet gewesen seien.
Nicht rechtlich aussichtslos
Anders als der Regierungsrat betrachtet Lorenz Meyer eine Legalisierung des TCS-Campings nicht als rechtlich aussichtslos. Er öffnet ein Hintertürchen: Laut ihm könnten die Gemeinde Gampelen, Allemanns Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) oder der Grosse Rat ein formelles Verfahren zur Legalisierung des Campingplatzes Fanel starten. Allerdings, so Meyer, müsste dann in jedem dieser Verfahren die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) die umweltrechtliche Zulässigkeit neu prüfen. Wobei die Gutachten der ENHK vor Bundesgericht grosses Gewicht haben, wie Meyer anmerkt, der das aus eigener Erfahrung weiss.
Ehe es allenfalls zu einem solchen Verfahren kommt, hat DIJ-Vorsteherin Allemann die ENHK bereits um eine neue Beurteilung ersucht, damit möglichst rasch Klarheit geschaffen werden kann. Diese will laut ihr im August eine Begehung des Areals machen. 2003 hatte die ENHK befunden, dass der Camping Fanel eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Schutzgebiete darstelle und daher aufzuheben sei.
ENHK-Urteil entscheidend
Das weitere Vorgehen hängt laut Allemann von der Antwort der ENHK ab. Konkret: Wenn diese ein neues Gutachten für unnötig und ihre Schlussfolgerungen von 2003 weiterhin für massgeblich halte, mache ein Legalisierungsversuch keinen Sinn. Man könne zwar schon ein Verfahren starten, doch vor Bundesgericht habe eine Beschwerde dann keine Aussicht auf Erfolg.
Falls die ENHK dagegen zum Schluss komme, dass ein neues Gutachten sinnvoll sei, könne sie entweder erneut zum Schluss kommen, dass die Legalisierung gegen Umweltrecht verstosse und der Campingplatz aufgehoben werden müsse, oder aber, dass eine Legalisierung «umweltrechtlich zulässig» sei. Für diesen Fall empfiehlt der Gutachter, dass die Gemeinde eine entsprechende Zonenordnung erlässt. Eine Beschwerde dagegen werde kaum Aussicht auf Erfolg haben.
Pochen auf Vorwärtsmachen
TCS-Mediensprecher Daniel Graf, der auch an der Pressekonferenz zugegen war, hofft, dass das Ganze zügig vonstattengeht: «Es bringt nichts, wenn man den Campingplatz schliesst und einige Jahre später merkt, dass man dort doch einen betreiben darf.»
Ebenfalls anwesend war Verena Wagner, die als Präsidentin von Pro Natura Bern sowie als Vertreterin auch der anderen Naturschutzverbände da war. Sie betonte, dass die Frist Ende 2024 eingehalten werden müsse, das sei Bestandteil des Vertrages. Auch die eine hängige sowie allfällige künftige Einsprachen der IG Camping Gampelen gegen den Rückbau des Campingplatzes dürften keine Verzögerung verursachen. Dass es am Ende doch einen Entscheid für den Verbleib des Campings gibt, hält sie zwar für unwahrscheinlich. Falls es doch so komme, werde man sich sicher «zu Wort melden».
Fehler gefunden?Jetzt melden.