Teilrevidiertes PolizeigesetzKanton Bern will Autofahrer stärker überwachen
Automatische Erfassung von Autonummern, GPS-Tracker, Überwachungskameras: Das sind die neuen Methoden des teilrevidierten Polizeigesetzes.

Der Berner Regierungsrat hat die Änderungen des Polizeigesetzes gutgeheissen. Mit der Teilrevision soll die Berner Polizei Überwachungskameras und GPS-Tracker einsetzen dürfen. Das Gesetz kommt voraussichtlich im Herbst in den Grossen Rat.
Das geplante Gesetz sieht eine Änderung bei der automatisierten Fahrzeugfahndung vor. An neuralgischen Orten sollen Autonummern erfasst werden und automatisch mit polizeilichen Fahndungssystemen abgeglichen werden. Dieses Instrument gehöre zu den heute unverzichtbaren Mitteln bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und bei Entführungen, stand im Communiqué.
Daten länger aufbewahren
Die erhobenen Daten sollen neu bis zu 30 Tage lang aufbewahrt und für Ermittlungen bei schwerer Kriminalität verwendet werden können. An der Datenauswertung würden hohe Anforderungen gestellt. Auskunftsrechte und eine unabhängige Kontrollinstanz seien vorgesehen. Die Vorlage berücksichtige die bundesgerichtliche Rechtsprechung.
Mit der Teilrevision soll auch eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Polizei technische Geräte wie GPS-Tracker einsetzen könnte. Eine frühere Regelung sei durch das Bundesgericht aufgehoben worden. Die neue Regelung würde den rechtlichen Anforderungen entsprechen, schrieb der Regierungsrat.
Skepsis beim Bundesgericht
Automatisierte Systeme zur Fahrzeugfahndung werden heute in verschiedenen Kantonen eingesetzt. Der Kanton Thurgau hat in diesem Bereich eine Vorreiterrolle eingenommen. Auch im Kanton Aargau wird ein solches System eingesetzt. Die Installation von Kameras zur Fahrzeugfahndung ist rechtlich ein heikles Terrain. Das Bundesgericht hat sich Ende Dezember mit dem revidierten Solothurner Polizeigesetz befasst und hob die Bestimmung zur automatisierten Fahrzeugüberwachung auf, weil diese zu offen formuliert und der Datenschutz zu wenig präzise geregelt war, wie die NZZ berichtete.
Die Richter in Lausanne brachten in ihrem Entscheid auch ihre Skepsis gegenüber einem solchen System zum Ausdruck: Dieses «ermögliche - im Unterschied zur Arbeit einer Polizeistreife - die massenhafte und praktisch unbegrenzte Erhebung und Auswertung von Daten». Die Richter in Lausanne bezeichnen das System deshalb als «schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung».
Überwachungskameras im öffentlichen Raum
Mit der Gesetzesvorlage soll der Kanton auch gegen den Willen einer Gemeinde an einzelnen neuralgischen Orten Überwachungskameras installieren dürfen. Diese Bestimmung wurde unter anderem von den Städten Bern und Biel kritisiert. Der Regierungsrat hält aber an diesem Vorschlag fest. Auch weil das Parlament ihm eine Motion in diesem Zusammenhang überreicht hatte.
Das totalrevidierte Polizeigesetz des Kantons Bern ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Da einzelne Punkte beim Bundesgericht angefochten worden waren, musste das Polizeigesetz teilrevidiert werden, wie die Berner Regierung am Mittwoch mitteilte.
SDA/law
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