«Ja zur SVP-Initiative hätte gravierende Folgen für Sozialhilfe»
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe warnt vor der Annahme der Ausschaffungsinitiative. Sie höhle die bisherigen Anstrengungen in der Missbrauchsbekämpfung aus und führe zu Vollzugsproblemen.

Die Skos engagiere sich nicht bei jeder Volksabstimmung, sagte Skos-Präsident Walter Schmid am Dienstag vor den Medien in Bern. Doch habe die Ausschaffungsinitiative «ganz gravierende Folgen für die Sozialhilfe». Die Skos wolle sich nach der Abstimmung vom 28. November nicht vorwerfen müssen, nichts unternommen zu haben.
Mord und Totschlag sind anderes Kaliber als Sozialhilfemissbrauch
Es brauche schon Fantasie, um den Sozialhilfemissbrauch im gleichen Atemzug zu nennen wie Mord und Totschlag, sagte Schmid mit Blick auf die im Wortlaut der Initiative aufgelisteten Tatbestände, die zu einem Verlust des Aufenthaltsrechts führen sollen. Hier sei jegliche Verhältnismässigkeit verloren gegangen.
Zudem beschreibe die Initiative den Tatbestand des Sozialhilfemissbrauchs ungenau, sagte Schmid. Es werde nicht – wie bei den anderen Tatbeständen – von einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Betrugs gesprochen. Somit bleibe offen, was mit der Bestimmung gemeint sein soll. In der Praxis würde diese Unklarheit zu erheblichen Verunsicherungen führen.
Das sei beim Gegenvorschlag nicht der Fall. Dieser spreche von einem klaren Tatbestand, nämlich von Betrug. Das sei nicht so «ein Wischiwaschi-Begriff» wie der des Missbrauchs, sagte Schmid.
Einheitliche Umsetzung kaum möglich
Laut Initiative würde ausserdem bereits das Verschweigen von Einkünften in der Höhe von beispielsweise 200 Franken zu einer Ausweisung führen, sagte Felix Wolffers. Er ist Leiter des Sozialamts der Stadt Bern. Auch nicht strafbare Handlungen im Bereich der Sozialhilfe könnten eine Ausweisung als Konsequenz haben, sagte er.
Wolffers machte zudem darauf aufmerksam, dass die Kantone den Begriff des Sozialhilfemissbrauchs definieren und nicht der Bund. Die täten sie – auch heute – in sehr unterschiedlicher Art und Weise. Eine für die Schweiz einheitliche und rechtsgleiche Umsetzung der Initiative scheine daher kaum möglich.
Die Skos setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden, Kantonen, vom Bund sowie von privaten Organisationen des Sozialbereichs zusammen.
SDA/miw
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