In Todesangst den Vater erschossen: «Angemessen und verhältnismässig»
Die junge Frau, die ihren Vater erschossen hat, ist vom Bezirksgericht Horgen freigesprochen worden. Sie habe in Notwehr und nicht mit Absicht gehandelt. Die 24-Jährige erhält 23'000 Franken Genugtuung.
Fabienne Z. ist am Donnerstagmorgen vom Bezirksgericht Horgen freigesprochen worden. Sie erhält 23'000 Franken Genugtuung. Das Bezirksgericht Horgen erachtete sie der vorsätzlichen Tötung als nicht schuldig. Darüber hinaus wird Fabienne Z. 7585 Franken Schadenersatz bezahlt.
Gemäss Gericht war es «angemessen und verhältnismässig», dass sich die junge Frau mit einer Waffe gegen den aggressiven Vater wehrte. Sie habe zwar möglicherweise mit frechen Antworten dazu beigetragen, dass die Situation eskaliert sei. Die Aggression sei aber klar vom Vater ausgegangen.
Todesangst ist glaubhaft
Es sei absolut glaubhaft, dass die junge Frau unter Todesangst gelitten habe. Der Angriff des Vaters habe ihr eigenes Leben bedroht. Er habe mit einer Waffe abgewehrt werden dürfen. Eine andere Möglichkeit habe es nicht gegeben, weil der Vater der Frau den Weg versperrte. Damit habe sie keine Fluchtmöglichkeit gehabt.
Der zuständige Staatsanwalt Manuel Kehrli hatte eine Bestrafung von sieben Jahren gefordert. Ob er das Urteil anfechtet, habe er noch nicht entschieden, sagte Kehrli am Donnerstag zur Nachrichtenagentur sda. Er verlange zuerst die schriftliche Urteilsbegründung und entscheide dann.
Die 24-jährige Frau sagte am Dienstag zu Beginn des Prozesses, sie habe in Todesangst mit der Waffe auf den tyrannischen Vater geschossen. Er habe «Ich bringe dich um» geschrien. Ein einziger Schlag reiche dafür aus, habe der 150 Kilogramm schwere Kampfsportler gesagt. Die Waffe kaufte die Frau fünf Monate vor der Tat legal, nach dem sie überfallen worden war.
Ein Schuss war tödlich
Das Familienoberhaupt sei immer wieder ausgerastet, wenn es alkoholisiert nach Hause gekommen sei, erzählte sie weiter. In früheren Fällen sei sie jeweils aus der Wohnung geflüchtet. Am 1. Oktober 2009 sei ihr das nicht möglich gewesen.
An diesem Abend schoss die damals 22-jährige Fabienne Z. in Oberrieden fünfmal auf ihren 52-jährigen Vater. Vier Schüsse trafen den Mann, einer war tödlich. Er durchschlug den rechten Lungenflügel und führte zu einem Blutverlust, an dem der Vater starb. Die Angeklagte, nach eigenen Angaben «mit Gewalt, Scheinheiligkeit und Angst aufgewachsen», sagte: «Ich wollte einfach mein Leben schützen.»
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