In Spiez knallts nur noch am 1. August und an Silvester
Knallendes Feuerwerk darf in Spiez nur noch am 1.August und an Silvester gezündet werden.

Das haben die Stimmberechtigten am Wochenende beschlossen. Mit 2815 Ja- gegen 1604 Nein-Stimmen hiessen sie das revidierte Polizeireglement gut.
Die Vorlage war weitgehend unbestritten, für Zündstoff sorgte aber Artikel 7 zu «Feuerwerk und Himmelslaternen». Im Parlament scheiterte die SVP ganz knapp mit dem Begehren, den Text weniger restriktiv zu formulieren. Dann kam das Referendum gegen die Vorlage zustande.
«Einmal mehr wird dem mündigen Spiezer Bürger unnötigerweise etwas verboten», machte das Referendumskomitee geltend. Kaum eine Gemeinde in der Schweiz kenne eine derart restriktive Gesetzgebung, die herkömmliches Feuerwerk an privaten Anlässen wie Hochzeiten und Geburtstagen verbiete.
Anders sah es der Gemeinderat. «Wir möchten die unnötige ,Chlepferei' zum Wohle der Kleinkinder, der älteren Menschen und der Tiere eindämmen», sagte Sicherheitsvorsteher Christoph Hürlimann im «Berner Oberländer».
Es seien aber Ausnahmebewilligungen möglich, wenn es sich um einen Anlass mit öffentlichem Charakter handle. Dazu gehörten entweder die Jubiläumsfeiern von Ortsvereinen. Für Private blieben zudem Feuerwerk ohne Knalleffekte bewilligungsfrei.
SDA/jzu
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