in China Die Freihandelsabkommen der Schweiz
Die Schweiz hat bereits heute eine ganze Reihe von Freihandelsabkommen.
Der wohl wichtigste Vertrag ist derjenige mit der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), der heute für den Handel mit allen EU-Ländern zur Anwendung kommt. Freihandelsabkommen (FHA) sind seit 2002 aber auch mit Mazedonien und Kroatien und seit 2010 mit Albanien und Serbien in Kraft. Am 1. Juni dieses Jahr begann auch ein Vertrag mit der Ukraine zu laufen. Demnächst in Kraft gesetzt werden soll das FHA mit Montenegro. All diese Abkommen sind gemeinsam mit Norwegen, Island und Liechtenstein ausgehandelt worden. Um im Mittelmeerraum den eigenen Unternehmen keine Wettbewerbsnachteile gegenüber Konkurrenten aus der EU zuzumuten, hat die Schweiz mit den EFTA-Partnern seit den 90er-Jahren auch Verträge mit Marokko, Jordanien, Tunesien, dem Libanon und Ägypten ausgehandelt. Noch etwas früher in Kraft traten FHA mit der Türkei (1992) und Israel (1993). Auch ein Abkommen hat die Schweiz mit den Palästinensischen Behörden. Freihandelsverträge haben die EFTA-Staaten ausserdem mit Mexiko, Peru, Chile, Kolumbien, der Südafrikanischen Zollunion, Singapur, Südkorea und Kanada. Noch nicht in Kraft sind ausgehandelte Abkommen mit dem Kooperationsrat der Arabischen Golfstaaten und Hongkong. Verhandlungen für neue Abkommen führt die EFTA mit Russland, Indien, Indonesien, Thailand, Vietnam und vier zentralamerikanischen Staaten. Ohne die EFTA-Partner abgeschlossen hat die Schweiz ein FHA mit Japan. Diesem Vertrag kommt eine ähnliche Bedeutung zu, den auch jener mit China hätte, ist Japan hinter der EU, den USA und China doch der viertwichtigste Handelspartner der Schweiz. Inhaltlich sind die zahlreichen Freihandelsabkommen der Schweiz aber keineswegs identisch: Je nach Land und Zeitpunkt ihrer Ausarbeitung werden die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Ländern unterschiedlich breit abgedeckt. Das Bestreben, auch ein FHA mit den USA abzuschliessen, wurde wegen politischen Widerstands wieder aufgegeben.
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