Lösung gefundenIn Bern sind Gutschein-Gewinne im Lotto weiterhin möglich
Eigentlich beschränkt das Gesetz Lotto-Gewinne auf Sachpreise. Mit einer Kleinlotteriebewilligung werden Gutscheine aber weiterhin möglich sein.

Die Berner Sicherheitsdirektion hat mit Veranstaltenden von Lottos eine Lösung gefunden, damit Gutscheine oder Gold bei Lottos weiterhin als Gewinn möglich sind. Die Geldspielgesetzgebung des Bundes beschränkt nämlich die Gewinne bei solchen Veranstaltungen auf Sachpreise.
Das teilte die Berner Sicherheitsdirektion am Donnerstag mit. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Veranstalterinnen und Veranstalter von Lottos, welche auch Gutscheine und Edelmetalle als Gewinn anbieten wollen, eine Kleinlotteriebewilligung beantragen.
Die interkantonale Geldspielaufsicht hatte die Kantone letzten Herbst darauf hingewiesen, dass Gutscheine und Edelmetalle keine Sachpreise darstellen. Da Lottos in der Bevölkerung beliebt seinen, habe der Kanton nach einer «pragmatischen» Umsetzung des Gesetzes gesucht, so die Sicherheitsdirektion.
Lottos sind gemeinnützigen Organisationen vorbehalten. Unter anderem für Sport- und Musikvereine seien solche Veranstaltungen eine zusätzliche Einnahmequelle, um ihre Tätigkeiten zu finanzieren, schrieb der Kanton in seinem Communiqué. Diese Zeitung hat im Herbst etwa über den Lottoverein Worb berichtet, der durch die Unzulässigkeit von Gutscheinen als Gewinne um seine Zukunft bangte.
Die Kleinlotteriebewilligung ist für Lottos, welche nur Sachpreise abgeben, weiterhin nicht notwendig.
SDA/law
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