Im Innenhof darf weiterhin bis halb vier Uhr gefeiert werden
Die eingeschränkte Betriebsbewilligung für die Gastrobetriebe der Reitschule (Zapfenstreich ab 00:30 Uhr) gilt ausschliesslich für den Vorplatz. Im Innenhof der Reitschule darf weiterhin bis um 03:30 Uhr gefeiert werden.
«Der Innenhof gehört zum Innern des Gebäudes. Für diese Zone gilt die generelle Überzeitbewilligung», sagte Regierungsstatthalter Christoph Lerch (SP) gestern auf Anfrage. Berns Stadtpräsident Alexander Tschäppät (SP) begrüsst dies: «Es ist richtig, den Innenhof anders zu behandeln, weil dieser besser lärmgeschützt ist als der Vorplatz», sagte er.
In der vor zwei Wochen veröffentlichten Verfügung sei dem Regierungsstatthalteramt leider ein Fehler unterlaufen. «Dort steht, die neuen Regeln würden im Freien gelten. Damit meinten wir den Vorplatz», sagte Lerch gestern. Diesen Formulierungsfehler hatte Christoph Lerch bereits nach der Veröffentlichung der Verfügung in der Berner Zeitung präzisiert. Gestern reagierten Statthalter Lerch und der Berner Gemeinderat in einer gemeinsamen Medienmitteilung auf die öffentliche Verwirrung betreffend der Reitschule-Verfügung. Darin steht: «In den vergangenen Tagen wurde im Zusammenhang mit den Auflagen für die Restaurationsbetriebe der Reitschule der Vorwurf laut, Gemeinderat und Regierungsstatthalter hätten gegenüber der Öffentlichkeit zu wenig Geschlossenheit bekundet. Die beiden Behörden bedauern dies und betonen, dass sie sich über die Auflagen einig sind.» Die Verantwortlichen der Reitschule müssten keinerlei polizeiliche Aufgaben wahrnehmen. «Das heisst, dass die Reitschule um 00.30 Uhr keinesfalls Personen vom Vorplatz wegzuweisen hat.»
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