Igor L. wurde zu Recht eingeliefert
Vor einem Jahr wurde Igor L. in die Station Etoine verlegt. Sein Gesundheitszustand hatte sich zuvor rapid verschlechtert. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen diese Verlegung abgewiesen.

Die kantonalen Vollzugsbehörden standen unter Zeitdruck. Das Berner Obergericht und später das Bundesgericht hatten Ende 2015 klar gesagt: Falls für Igor L. bis Ende Februar 2016 kein Platz in einer geeigneten Institution wie der Klinik Rheinau gefunden werde, müsse er entlassen werden. Seit bald fünf Jahren sass der «Schläger von Schüpfen» damals bereits im Gefängnis, ohne dass er seine Therapie beginnen konnte. Die eigentliche Gefängnisstrafe, die zugunsten der Massnahme aufgeschoben worden war, betrug 14 Monate.
Am 25. Februar 2016 teilte die Polizei- und Militärdirektion (POM) mit, dass sie Igor L. «in eine geeignete Vollzugseinrichtung» verlegen habe können, die die Anforderungen für die angeordnete therapeutische Behandlung sowie die Sicherheit erfülle. Wie sich später herausstellte, wurde der junge Mann vorübergehend in die Station Etoine der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) eingewiesen. Erst am 19. Mai erfolgte die Überweisung in die Klinik Rheinau.
Station Etoine ist geeignet
Nun hat sich das Bundesgericht mit dieser Verlegung in die UPD befasst. Der Anwalt von Igor L. stellte sich in seiner Beschwerde auf den Standpunkt, dass die Einweisung in die Station Etoine die Vorgaben des Bundesgerichts nicht erfülle. Sie sei eine weitere nicht geeignete Zwischenlösung gewesen. Zudem verlangte er – einmal mehr –, dass Igor L. sofort aus der Haft zu entlassen sei.
Das Bundesgericht bestätigt nun die Entscheide der POM und des Obergerichts. Igor L. sei aus medizinischen Gründen in die UPD verlegt worden. Im Januar und Februar 2016 habe sich der Gesundheitszustand des Mannes rapid verschlechtert mit Verdacht auf eine ausgeprägte schizophrene Erkrankung, heisst es im Urteil des Obergerichts. Igor L. zeigte sich unberechenbar, schwierig und gefährlich. Für solche akuten Fälle sei die Station Etoine konzipiert und vorbereitet. Deshalb seien die Einweisung und der zwölfwöchige Aufenthalt in der Klinik rechtmässig und verhältnismässig gewesen, hält das Bundesgericht fest.
Sicherheit extra erhöht
Das Obergericht beschäftigte sich in seinem am Montag publizierten Urteil damit, ob die Sicherheit in der Station Etoine ausreichend war. Der Verteidiger hatte argumentiert, die Sicherheit sei dort nicht gewährleistet. Das Obergericht – etwas stutzig wegen «gewisser Widersprüchlichkeiten» – wies in diesem Kontext darauf hin, dass «die notwendige Aufstockung des Sicherheitspersonals während des Aufenthalts von Igor L. organisiert werden konnte».
Inzwischen scheint Igor L. auf die Therapie anzusprechen. Im Bundesgerichtsurteil ist von einem günstigen Therapieverlauf zu lesen. Wie lange er noch in der Massnahme bleiben muss, ist offen. Im letzten September verlängerte das Regionalgericht Biel-Seeland die Massnahme um vier Jahre. Eine Beschwerde dagegen ist noch hängig.
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