Experten geben Antwort zu Jobfragen«Ich habe wegen Corona den Job verloren – was kann ich tun?»
Was ist zu tun, wenn der Job gekündigt wird oder wenn man sich selber beruflich verändern möchte? Experten haben zehn Fragen von Leserinnen und Lesern beantwortet.

Ich bin während der Kündigungsfrist krank geworden wegen eines Rückenproblems. Der Arzt sagt, dass ich länger ausfallen werde. Hat dies Einfluss auf meine Kündigung?
Die Kündigung bleibt ausgesprochen und ist weiterhin rechtsgültig. Durch eine unverschuldete Krankheit wird die Kündigungsfrist jedoch unterbrochen, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen worden ist. Im ersten Dienstjahr verlängert sie sich um 30 Tage, ab dem zweiten bis und mit dem fünften Dienstjahr um 90 Tage und ab dem sechsten Dienstjahr um 180 Tage. Während dieser Sperrfrist muss der Arbeitgeber weiterhin den Lohn bezahlen.
Seit drei Monaten arbeite ich in Kurzarbeit. Die Situation belastet mich. Ich möchte kündigen, habe aber keine neue Anstellung in Aussicht. Wird mich die Arbeitslosenkasse unterstützen?
In diesem Fall müsste die Arbeitslosenkasse abklären, ob eine selbst verschuldete Arbeitslosigkeit vorliegt. Die Arbeitslosigkeit gilt insbesondere dann als selbst verschuldet, wenn jemand das Arbeitsverhältnis von sich aus auflöst, ohne dass er eine andere Stelle zugesichert hat. Es gibt eine Ausnahme, wenn Ihnen das Verbleiben an der Arbeitsstelle nicht zugemutet werden kann, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen. Wird eine selbst verschuldete Arbeitslosigkeit nachgewiesen, müssten Sie mit 31 bis 48 Einstelltagen, während denen sie keine Leistungen erhalten, rechnen. Die Anzahl der Tage hängt von Ihrem Verschulden ab. Selber zu kündigen, empfiehlt sich in der Regel nicht. Neben den zu erwartenden Einstelltagen ist es einfacher, aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus eine andere Stelle zu suchen, denn der eigene Marktwert nimmt mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit stark ab.
Kürzlich habe ich meine 100-Prozent-Anstellung als Verkäufer verloren. Ich bin Familienvater von zwei kleinen Kindern. Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?
Der Verdienst bemisst sich nach dem Durchschnittslohn der letzten sechs beziehungsweise der letzten zwölf Monate Ihres letzten Arbeitsverhältnisses. Von diesem errechneten Durchschnittslohn erhalten Sie 80 Prozent, weil sie unterhaltspflichtige Kinder unter 25 Jahren haben. Der maximale versicherte Verdienst beträgt zurzeit 12’350 Franken pro Monat.
Kann ich in der Kurzarbeit auch einen Nebenjob annehmen?
Arbeitnehmer in Kurzarbeit können vorübergehend in anderen Betrieben, die sich in einem personellen Engpass befinden, eingesetzt werden. Zwischen dem Arbeitnehmenden und dem Arbeitgeber der Zwischenbeschäftigung wird ein neues Arbeitsverhältnis begründet, ohne dass das ursprüngliche Arbeitsverhältnis aufgegeben wird.
Der Arbeitnehmende, der eine Zwischenbeschäftigung annimmt, braucht dafür die Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser darf die Zustimmung nur verweigern, wenn wegen der Zwischenbeschäftigung arbeitsvertragliche Verpflichtungen nicht eingehalten werden können. Im Vordergrund stehen dabei Treuepflichtverletzungen wie zum Beispiel die Verletzung der Geheimhaltungspflicht oder des Konkurrenzverbotes. Verweigert der Arbeitgeber die Zustimmung ungerechtfertigterweise, verfügt die kantonale Amtsstelle, dass für die betroffene Person kein Anspruch auf Kurzarbeit besteht.
Ich bin Sekretärin und 52 Jahre alt. Mir wurde im August mündlich auf Ende November die Kündigung in Aussicht gestellt. Der Chef sprach die Kündigung nun per Ende Oktober auch noch schriftlich aus. Er will, dass ich Ende November aufhöre, weil er keine Arbeit mehr hat. Rein rechtlich kann er aber erst auf Ende Dezember kündigen, weil im Vertrag eine Kündigungsfrist von zwei Monaten vereinbart worden ist. Was muss ich tun?
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Absicht einer Arbeitsauflösung muss klar sein. Grundsätzlich muss die Kündigung nicht schriftlich erfolgen. Eine Kündigung in Aussicht zu stellen, ist jedoch keine klare Willensäusserung. Damit ist die Kündigung erst per Ende Oktober 2020 gültig. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen somit grundsätzlich erst auf Ende Dezember gültig kündigen, weil er die vertragliche Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten hat. Sollten Sie mit einer verkürzten Kündigungsfrist einverstanden sein, laufen Sie Gefahr, dass Sie von der Arbeitslosenkasse Einstelltage bekommen wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist.
Ich bin 42 Jahre alt und habe mich in den letzten Jahren mit Gelegenheitsjobs über Wasser gehalten. Eine Ausbildung habe ich nicht abgeschlossen. Zuletzt arbeitete ich als Köchin eines Hotels in der Stadt Bern. Diese Stelle wurde mir aus wirtschaftlichen Gründen – Corona-bedingt – gekündigt. Wie kann ich meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern?
Menschen ohne Abschluss sind stärker von Arbeitslosigkeit betroffen. Es kann sich also lohnen, den Berufsabschluss, also ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), nachzuholen. Hierzu gibt es verschiedene Wege: Wer mehrere Jahre Berufserfahrung hat, kann die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung abklären. In einigen Berufen wie zum Beispiel Kauffrau, Koch, Maurerin, Produktionsmechanikerin, Mediamatikerin oder Restaurationsfachfrau ist das Validierungsverfahren eine Möglichkeit. Sie dokumentieren ihre Erfahrungen und Bildungsleistungen in einem Dossier, welches von Experten überprüft wird. So haben Sie die Möglichkeit, Handlungskompetenzen anerkennen zu lassen und allfällige Lücken zu schliessen. Sobald alle notwendigen Handlungskompetenzen nachgewiesen sind, erhalten Sie das Diplom.
Ich arbeite in der Pflege und bin beruflich aufgrund der aktuellen Situation psychisch und physisch noch stärker gefordert als sonst. Es zeigen sich Stresssymptome wie Schlafschwierigkeiten, Gedankenkreisen, und ich merke, dass mich diese Belastungssituation am Arbeitsplatz überfordert. Was kann ich machen?
In Ihrer Situation ist wichtig, dass Sie ganzheitlich hinschauen. Neben den Überlegungen zur Neuorientierung – vielleicht mit Unterstützung einer Berufsberatung – könnte auch die Unterstützung durch medizinisch- psychologisch qualifizierte Fachpersonen hilfreich sein. Sprechen Sie Ihre Hausärztin darauf an.
Ich bin arbeitslos und bewerbe mich auf Stellen. Nun wurde ich zu einem Online-Vorstellungsgespräch eingeladen. Was muss ich beachten, und wie kann ich mich vorbereiten?
Viele Firmen reagieren auf die aktuelle Situation und wählen vermehrt Telefoninterviews oder Videogespräche für die Selektion. Neben der Infrastruktur wie der Internetverbindung, der Kamera und dem Mikrofon ist die Umgebung eine wichtige Voraussetzung fürs Gelingen. Das Gesicht sollte gut sichtbar und ausgeleuchtet, der Hintergrund möglichst neutral und die Umgebung ohne Störgeräusche sein. Die Kleidung sollte genauso überlegt gewählt werden, wie wenn das Gespräch vor Ort stattfinden würde. Wichtig ist, dem Gegenüber in die Augen zu schauen. Neben dem Testen der Technik ist auch wichtig, sich auf die üblichen Fragen zu Stärken, Fähigkeiten, Karrierezielen vorzubereiten.
Wegen Corona gibt es weniger Lehrstellen. Ich bin in der 9. Klasse und habe Angst, nach der Schule keine Lehrstelle zu finden. Wie soll ich vorgehen?
Machen Sie sich über mögliche Zwischenlösungen Gedanken. Bekannt sind die kantonalen Brückenangebote (BPA, BPI, BVS plus, Vorlehre). Diese sind teilweise aber für Realschüler vorgesehen und für starke Schüler und Schülerinnen weniger geeignet. Nur die Klassenlehrer können Anmeldungen für kantonale Brückenangebote machen. Sie sollen darum einbezogen werden, ob sie die Anmeldung für dieses Angebot machen. Ab Frühling macht es Sinn, dass Sie sich bei den Betrieben erkundigen, ob sie statt einer Lehre eine Vorlehre anbieten können: Das ist ein einjähriges Praktikum an drei Tagen pro Woche, und daneben wird für zwei Tage pro Woche die Berufsfachschule besucht. Weitere Möglichkeiten sind das Motivationssemester Semo im Rahmen des RAV oder die Brückenangebote von privaten Anbietern.
Ich bin in der 8. Klasse und möchte gerne schnuppern. Aufgrund der aktuellen Situation finde ich keine Schnupperlehre. Was kann ich tun?
Vielen Jugendlichen geht es derzeit ähnlich. Auch bereits vereinbarte Schnupperlehren werden von Firmen kurzfristig wieder abgesagt. Wichtig ist, dranzubleiben und nachzufragen, wann sie wieder eine Schnuppermöglichkeit anbieten. Einzelne Firmen weichen auch auf Einblicksmöglichkeiten per Video aus oder beantworten Fragen online. Einige Firmen offerieren nur jenen Jugendlichen Schnuppermöglichkeiten, die sich für die Lehrstelle bewerben. Auch wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob der Beruf wirklich passt, können Sie sich auf die Lehrstelle bewerben, um so schnuppern zu können.
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