«I bi mit mim Vater zäme derthäre gange u ha se umbracht»
Der Spiezer Doppelmord ist ein Drama in mehreren Akten. Der Grund für die tragische Geschichte wurde schon zehn Jahre früher gelegt.
Es war im Sommer 2003, als die beiden Söhne des zu lebenslanger Haft verurteilten Vaters in das Heim in Spiez kamen. Die Eltern befanden sich in Scheidung, in der Anklageschrift war von einem «Rosenkrieg» die Rede. Sechseinhalb Wochen verbrachten die Brüder in der pädagogischen Lebensgemeinschaft an der Bahnhofstrasse 47 in Spiez.
Der eine der Brüder, der wegen Mordes am Heimleiter und an dessen Lebenspartnerin im vergangenen Jahr verurteilt wurde, erklärte der begutachtenden Psychiaterin, die Tat aus Rache und Hass für die aus seiner Sicht erlittenen Demütigungen und Schläge begangen zu haben. Er sei dort «wie ein Hund» behandelt worden.
In der Urteilsbegründung des Regionalgerichtes wird folgende Ausgangslage beschrieben: Einmal habe er (der jugendliche Täter) sich im Bett eingenässt, worauf er vom männlichen Opfer geschlagen worden sei und sich bis auf die Unterhosen habe ausziehen und seine Sachen habe auswaschen müssen. Die Kinder hätten dabei zusehen müssen und hätten ihn zusätzlich gedemütigt. Deshalb metzelten er und sein Vater am 11. Mai 2013 den Heimleiter und dessen Partnerin mit 65 beziehungsweise 56 Messerstichen nieder.
Hinweis aus einem Gespräch
Nach der Tat fuhren die beiden Täter mit dem Auto zurück nach Bern, der Vater – er arbeitete bei der Post – besuchte anschliessend ein Konzert und ging am Montag darauf wieder zur Arbeit, wie wenn nichts gewesen wäre. Die Staatsanwaltschaft kritisierte denn auch das Nachtatverhalten des Vaters.
Bei den Ermittlungen tappte die Polizei lange im Dunkeln, auch ein Fahndungsaufruf und 20'000 Franken Belohnung änderten daran nichts. Dann erhielt ein Polizist in einem informellen Gespräch den Hinweis. Der jugendliche Täter hatte einem Kollegen wenige Tage nach der Tat unter anderem erzählt, «i bi mit mim Vater zäme derthäre gange u ha se umbracht».
Zwar korrigierte der Kollege des jugendlichen Täters seine Aussagen später noch, blieb aber im Grundsatz dabei, dass ihm der Sohn des Haupttäters vom Doppelmord erzählt habe. Anderthalb Jahre nach der Bluttat, im November 2014, konnte die Polizei schliesslich drei mutmassliche Täter – einen 46-Jährigen sowie dessen 18- und 19-jährige Söhne – verhaften. Der zweite Sohn des Täters wurde aus Mangel an Beweisen im Februar 2015 aus der Untersuchungshaft entlassen.
Im Dezember vergangenen Jahres kam es dann zum Prozess, bei dem der Vater zu einer lebenslangen Haft und Verwahrung verurteilt wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte die Tat zusammen mit seinem Sohn «in einem Blutrausch» begangen hatte. Der Vater als Haupttäter, der Sohn als Mitläufer. Der Sohn wurde wenig später vor dem Jugendgericht in Bern zu einer 48-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt.
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