Homo-Paare sollen Stiefkinder adoptieren dürfen
Die Modernisierung des Adoptionsrechts hat eine weitere Hürde genommen.

Die Adoption von Stiefkindern soll künftig nicht mehr nur Ehepaaren möglich sein, sondern auch Konkubinatspaaren und gleichgeschlechtlichen Paaren in eingetragener Partnerschaft. Die Modernisierung des Adoptionsrechts hat eine weitere Hürde genommen.
Die Rechtskommission des Ständerates nahm die Vorlage mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung an, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Mit der Gesetzesänderung soll das Kindeswohl ins Zentrum gestellt werden.
Mindestalter senken
Scheint es im Interesse des Kindeswohls geboten, sollen im Einzelfall nicht alle Adoptionsvoraussetzungen erfüllt sein müssen. Weiter soll das Mindestalter für die Adoption von 35 auf 28 Jahre gesenkt werden. Das Kind soll unabhängig von seiner Urteilsfähigkeit vor der Adoption angehört werden.
Welche Behörden für den Adoptionsentscheid zuständig sind, sollen nach dem Willen der Kommission die Kantone festlegen. Das hat die Rechtskommission mit Stichentscheid von Kommissionspräsident Fabio Abate (TI/FDP) entschieden. Nach dem Entwurf des Bundesrates läge die Zuständigkeit bei einer einzigen kantonalen Behörde.
Gemeinsamer Haushalt seit drei Jahren
Eine Öffnung der Stiefkindadoption hatte das Parlament gefordert. Sowohl bei gleichgeschlechtlichen als auch bei Konkubinatspaaren wäre die Bedingung für eine Adoption, dass das Paar seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt führt. Auch bei Ehepaaren wäre künftig das Führen des gemeinsamen Haushalts und nicht mehr die Dauer der Ehe entscheidend. Andere Kinder als jene des Partners oder der Partnerin sollen Unverheiratete weiterhin nicht adoptieren dürfen.
SDA
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