Hoffmatte: Der Stadtrat entscheidet über den nächsten Schritt
180 Wohnungen, ein Altersheim, eine Kita, ein Quartierladen: Das ist neben dem Firmengebäude der Hoffmann Neopac AG im Gwatt geplant. Am 24. Oktober stimmt der Stadtrat über die Zonenplanänderung ab.

Es ist ein Grossprojekt, das östlich der Produktionshalle der Hoffmann Neopac AG im Gwatt umgesetzt werden soll. Vorgesehen sind in der geplanten Überbauung 180 Miet- und Eigentumswohnungen sowie ein von der Stiftung Wohnen im Alter (WiA) betriebenes Alterspflegeheim mit 96 Plätzen und 55 Alterswohnungen. Hinzu kommen eine Kindertagesstätte, ein Laden und öffentliche Frei- und Grünräume.
Das Areal war ursprünglich eine Landreserve der Hoffmann Neopac AG und befindet sich heute in der Arbeitszone. Damit das Grossprojekt realisiert werden kann, braucht es eine Überbauungsordnung (ÜO) und eine Zonenplanänderung. Die ÜO liegt in der Kompetenz des Gemeinderats; über die Änderung des Zonenplans hingegen befindet der Stadtrat an seiner nächsten Sitzung vom 24. Oktober, wie die Stadtregierung am Donnerstag mitteilte.
Die neue Zone mit Planungspflicht Hoffmatte «schafft die Voraussetzungen zur Realisierung einer zeitgemässen Überbauung mit einer hohen Qualität bezüglich Städtebau, Wohn- und Aussenraum», schreibt die Stadt – und erwähnt den «breiten Nutzungs- und Generationenmix». Zudem biete die Überbauung «gefragten Wohnraum», der insbesondere auch für Familien interessant sei. Am Projekt beteiligt sind die Hoffmann Neopac AG, die Frutiger AG, die Stiftung WiA und die Stadt.
Viele Einsprachen
Das Planungsverfahren für die Hoffmatte läuft bereits seit mehreren Jahren. Im Sommer 2017 konnte sich auch die Bevölkerung in einer Mitwirkung zur Zonenplanänderung äussern; vor einem Jahr erfolgte die öffentliche Planauflage. Gegen die Überbauungsordnung inklusive Zonenplanänderung gingen 13 Einsprachen von Privaten ein, darunter 2 Sammeleinsprachen. Wie schon bei der Mitwirkung wurden insbesondere der zu erwartende Mehrverkehr und die Gebäudehöhe kritisiert.
Nach der Mitwirkung nahm die Stadt Änderungen vor: Sie reduzierte die maximale Höhe der beiden höchsten Gebäude um 3 bis 4 Geschosse auf maximal 10 Stockwerke und damit unter 30 Meter. Zudem wurde eine Tempo-30-Zone an der Hofackerstrasse definiert. Die Stadt könne die Anliegen der Anwohner nachvollziehen, heisst es in den Stadtratsunterlagen.
Aus Sicht der Stadt überwiegen jedoch die Mehrwerte des Projekts gegenüber den Auswirkungen auf die unmittelbare Umgebung. In den Einspracheverhandlungen wurde in drei Fällen ein Rückzug erwirkt. Über die weiterhin bestehenden Einsprachen wird das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung befinden.
Die Folgen einer Ablehnung
Wird die Überbauung vollständig umgesetzt, profitiert die Stadt finanziell: Weil die Parzelle mit der Umzonung an Wert gewinnt, würde eine sogenannte Mehrwertabgabe in der Höhe von 3,8 Millionen Franken in die städtische Spezialfinanzierung «Mehrwertausgleich» fliessen. Eingesetzt wird das Geld in dieser Spezialfinanzierung für die Siedlungsentwicklung nach innen und den Schutz von Kulturland.
Doch was geschieht, wenn das Stadtparlament am 24. Oktober Nein sagt? Dann behält die heutige Zonenzuordnung ihre Gültigkeit. Realisiert werden können in diesem Fall laut Stadtratsunterlagen maximal 17,5 Meter hohe Gewerbe- und Industriebauten. Dieses Szenario widerspreche den Zielen der Stadt für das Areal und führe zum Scheitern eines aus Sicht des Gemeinderats vorbildlichen Vorhabens zur Siedlungsentwicklung nach innen – Stichwort Verdichtung.
Kritisch würde die Situation zudem laut Gemeinderat für die Stiftung Wohnen im Alter: Sie könnte entgegen ihrer Strategie nur 2 statt 3 Standorte betreiben – die notwendige Sanierung der Standorte Martinzentrum und Sonnmatt würde länger dauern und mehr kosten.
Und schliesslich macht der Gemeinderat in den Stadtratsunterlagen einen Verweis auf die – heftig umstrittene – Schliessung des Schorenschulhauses: Dank dem neu geschaffenen Angebot, das insbesondere auch für Familien attraktiv sei, könne sichergestellt werden, «dass mittelfristig der Schulstandort Schoren weiterbetrieben werden kann».
Referendum ist möglich
Definitiv in trockenen Tüchern ist das Projekt jedoch auch bei einem Ja des Stadtparlaments nicht: Die Vorlage unterliegt dem fakultativen Referendum. Zudem muss der Kanton das Geschäft genehmigen – und für das konkrete Bauprojekt wird dereinst ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt.
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