Hochspannungsleitung: BKW reicht Beschwerde ein
Der Energiekonzern BKW reicht Beschwerde ein gegen den Entscheid des Bundes zum Ausbau der Hochspannungsleitung Wattenwil- Mühleberg.

Die Beschwerde richtet sich insbesondere gegen eine Auflage, wonach ein Teilstück der Leitung unter die Erde verlegt werden muss.
Dieser Entscheid sei ohne umfassende Würdigung der ökologischen Auswirkungen gefällt worden. Diesen müsse ebenso Rechnung getragen werden wie «den verständlichen Anliegen des Landschaftsschutzes», schreibt die BKW Energie AG in einer Mitteilung vom Montag.
Für die BKW haben Freileitungen Vorteile beim Betrieb und der Instandhaltung, wie BKW-Mediensprecher Antonio Sommavilla auf Anfrage sagte. Ausserdem sei auch eine Verkabelung ein grosser Eingriff in die Natur. So brauche es im Boden Schächte für die Leitungen. Die Leitungen gäben Wärme ab, was allenfalls zu Veränderungen der Böden führen könnte.
Schliesslich verursache eine Verkabelung deutliche Mehrkosten. Da stelle sich die Frage, wer diese schliesslich übernehme.
Das Bundesamt für Energie hatte Ende April den Ausbau der Hochspannungsleitung Mühleberg-Wattenwil genehmigt, allerdings mit Auflagen. Eine dieser Auflagen besagt, dass die BKW einen Abschnitt von rund 3,3 Kilometern Länge in einer landschaftlich geschützten Gegend unter die Erde verlegen muss.
Bereits vor einigen Tagen hat die Gemeinde Köniz Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Entscheid des Bundes erhoben - allerdings aus ganz anderen Gründen als die BKW. In Köniz wünscht man sich ebenfalls eine Verkabelung statt eine Freileitung.
Gegen die Ausbaupläne der BKW regt sich seit langem Widerstand. Auf der gesamten Strecke der Hochspannungsleitung gingen mehr als 400 Einsprachen von Privatpersonen und zehn Einsprachen von 16 Gemeinden ein. Die Gegner befürchten unter anderem, dass die elektromagnetischen Felder gesundheitliche Schäden auslösen könnten.
SDA/mau
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