Helsana provoziert mit Belohnungssystem
Die Krankenkasse Helsana honoriert gesundheitsbewusstes Verhalten in der Grundversicherung. Ob es dafür überhaupt eine gesetzliche Grundlage gibt, wird nun abgeklärt.

Dass körperliche Aktivität belohnt wird, kennt man von Angeboten im Bereich der Zusatzversicherung. Versicherte erhalten zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag, wenn sie eine gewisse Anzahl Schritte pro Tag zurücklegen. Nun honoriert die Krankenversicherung Helsana in der Grundversicherung gesundheitsbewusstes Verhalten. Über eine im September lancierte App können ihre Grundversicherten pro Jahr bis zu 7500 Punkte sammeln, was laut der Helsana rund 100 Franken entspricht.
Das Geld wird ausbezahlt. Ob ein solches Belohnungssystem in der Grundversicherung allerdings zulässig ist, wird derzeit abgeklärt. Denn die Grundversicherung ist anders als Zusatzversicherungen an sehr strikte Bestimmungen gebunden. Sie ist obligatorisch und beruht auf dem Solidaritätsprinzip sowie auf einheitlichen Kopfprämien: Versicherte zahlen die gleichen Prämien. Ausnahmen sind gesetzlich definiert.
Abklärungen im Gang
Felix Schneuwly, Krankenkassenexperte beim Vergleichsdienst Comparis, findet das Projekt von Helsana grundsätzlich gut. Gemäss seiner Einschätzung sieht allerdings das Gesetz ein solches Angebot nicht vor. Die Helsana bewege sich damit in einer Grauzone. Mit einem solchen System würden die vom Bundesamt für Gesundheit genehmigten Prämien ein Stück weit umgangen.
Wie die «Schweiz am Wochenende» berichtete, hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte eine Sachverhaltsabklärung eröffnet. Es stelle sich die Frage, ob und in welcher Form Daten von Personen aus der Grundversicherung bearbeitet würden, heisst es auf Anfrage. Genauer könne man derzeit noch nicht Stellung nehmen.

Allgemein hält der Datenschützer in einem Schreiben über Prämienrabatte für Fitnessdaten fest: Krankenkassen könnten in der freiwilligen Zusatzversicherung solche Dienstleistungen anbieten. In der obligatorischen Grundversicherung seien «risikobasierte Versicherungsmodelle hingegen unzulässig».
Das Angebot der Helsana beruht allerdings nicht allein auf Fitnessdaten. Es honoriert zum Beispiel auch Mitgliedschaften in sozialen Vereinen. Wegen des breiten Katalogs an Aktivitäten könnten sämtliche Kunden profitieren, betont die Helsana. Die Belohnungslimite von rund 100 Franken gelte aufgrund von rechtlichen Vorgaben.
Welche Vorgaben dies sind, will die Krankenkasse derzeit nicht erläutern, weil sie während des laufenden Verfahrens nicht Stellung nehmen könne. Man werde bei der Untersuchung aktiv mit dem Datenschützer zusammenarbeiten. Auch das Bundesamt für Gesundheit, dem die Aufsicht über die Grundversicherung obliegt, nimmt dazu nicht Stellung. Man kläre derzeit die «Gesetzmässigkeit» des Angebots ab, heisst es einzig.
Immer wieder Anläufe
Es ist nicht das erste Mal, dass die Helsana gesundheitsbewusstes Verhalten finanziell belohnen will. Schon vor mehr als zehn Jahren wollte sie entsprechende Angebote mit Prämienrabatten lancieren, erhielt aber von den zuständigen Bundesstellen keine Erlaubnis dafür, weil es nicht dem Solidaritätsgedanken der Grundversicherung entspreche.
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