Hells Angels sollen Ermittlungs-Flop bezahlen
Das siebenjährige Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen den Hells Angels MC Zürich hat sich als Schlag ins Wasser erwiesen. Trotzdem sollen fünf Rocker die Untersuchungs-Kosten tragen. Und die sind happig.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat mitgeteilt, dass sie gegen die Mitglieder des Hells Angels MC Zürich keine Anklage wegen organisierter Kriminalität erhebt. Der ursprüngliche Ermittlungsansatz, wonach es sich bei den Hells Angels, zumindest bei einer Kerngruppe, um eine kriminelle Organisation handle, habe nicht erhärtet werden können. Das Verfahren werde diesbezüglich eingestellt.
Beim Bundesstrafgericht angeklagt werden nur fünf einzelne Exponenten des Motorradklubs. Die BA wirft ihnen schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, eine versuchte Erpressung, eine versuchte Freiheitsberaubung und Entführung sowie Vorbereitungen für einen Raubüberfall vor.
200‘000 Franken für Hauptangeklagten
Diese fünf Rocker sollen nun die gesamten Kosten tragen, die im Zusammenhang mit der Untersuchung wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation entstanden sind. Alleine dem Hauptangeklagten werden 200‘000 Franken auferlegt. Das zeigen Recherchen von «10vor10».
Die BA hatte das Ermittlungsverfahren gegen die Hells Angels 2003 auf Antrag der Bundeskriminalpolizei eingeleitet. 2004 wurden in einer grossangelegten Polizeiaktion Hausdurchsuchungen durchgeführt und mehrere Verhaftungen vorgenommen. 2005 beantragte die BA gegen 17 Personen die Eröffnung einer Voruntersuchung. Sechs Jahre wurde ermittelt, über 8000 Stunden Tonbandaufzeichnungen gemacht.
«Das werden wir so nicht schlucken»
Für diese Kosten sollen die fünf in Nebenpunkten angeklagten Hells Angels nun aufkommen. «Im Zusammenhang mit den Verfahrenseinstellungen werden zum Teil den Personen, die von der Einstellung betroffen sind, die Kosten auferlegt,» bestätigt die Sprecherin der Bundesanwaltschaft Jeannette Balmer gegenüber «10vor10».
«Darüber wird das Bundesgericht entscheiden müssen», sagt Hells-Angels-Anwalt Valentin Landmann gegenüber «10vor10». «Das werden wir so nicht schlucken.» Und er sagt weiter: «Ich glaube, es ist einfach schwierig für die Bundesanwaltschaft letztlich zuzugeben, dass am Vorwurf der organisierten Kriminalität nichts dran war und man diesen beerdigen muss.»
Rechtspolitiker empört
Daniel Vischer, Nationalrat der Grünen und Mitglied der Rechtskommission, hofft, dass die Bundesanwaltschaft mit der Kostenverfügung nicht durchkommt. «Es wäre ein Skandal, wenn die Bundesanwaltschaft wegen einer kriminellen Vereinigung ermittelt, wo eigentlich immer klar war, dass sie nicht durchkommt. Und jetzt, nur weil noch andere Delikte da sind, die Ermittlungskosten auferlegt.»
Nationalrat Alexander J. Baumann (SVP/TG) hat das Verfahren gegen die Hells Angels verfolgt. Seiner Meinung nach sind die Verfahrenskosten skandalös hoch ausgefallen. Er fordert, dass diese nicht auf die Angeklagten überwälzt werden dürfen. «Nur wegen ein bisschen Drogenhandel kann man nicht in diesem Umfang Abhörgeräte montieren und Showtime machen.»
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