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Bundesgericht zu «Stealthing»Heimliches Entfernen des Kondoms gilt nicht als Schändung

Mit dem Tatbestand Schändung wird bestraft, wer eine «urteilsunfähige oder eine zum Widerstand unfähige» Person zum Beischlaf missbraucht.

Schutzbereich tangiert

Laufende Gesetzesänderung

SDA/so