Heimatschutz geht nicht vor Bundesgericht
Der Berner Heimatschutz verzichtet bei der geplanten Sanierung des Bieler Gymnasiums Strandboden auf einen Gang vors Bundesgericht. Die Chance, dort Recht zu bekommen, beurteilt der Heimatschutz als zu unsicher.
«Wir wollten einen Image-Schaden verhindern», sagte Ivo Thalmann vom Heimatschutz am Montagabend im Regionaljournal von Radio DRS. Er habe viele negative Rückmeldungen auf das Engagement erhalten.
Der Kanton Bern möchte das Gebäude des Gymnasiums Strandboden sanieren. Der Heimatschutz bekämpft das Projekt, weil es seiner Ansicht nach den Charakter des Baudenkmals zerstöre.
Bernerische Verwaltungsgericht lehnte ab
Ende März blitzte der Heimatschutz vor dem bernischen Verwaltungsgericht ab. Ein Baudenkmal sei nur dann ein Baudenkmal, wenn es auch im Bauinventar als solches eingetragen sei, urteilte das Verwaltungsgericht.
Als das Bieler Bauinventar erstellt wurde, sei das Gebäude keine 30 Jahre alt gewesen, schreibt der Heimatschutz in einer auf seiner Homepage publizierten Mitteilung. Aus diesem Grund sei das Bauwerk nicht verbindlich beurteilt, sondern nur in den Anhang aufgenommen worden. Eine spätere Unterschutzstellung sei unterblieben.
Der Heimatschutz akzeptiert zwar nun das Urteil, dennoch «bleibt ein grosses Unbehagen bestehen», heisst es in der Mitteilung weiter. Der Heimatschutz betont, er habe die Notwendigkeit einer Sanierung und baulichen Erweiterung stets anerkannt.
Denkmalpflegerische Grundsätze verlangt
Nach wie vor wendet er sich aber gegen die Art und Weise, wie dies geplant ist. Es dürften nicht einfach 80 Prozent der Substand des Gebäudes geopfert und durch eine Replik ersetzt werden. Vielmehr brauche es eine Sanierung nach denkmalpflegerischen Grundsätzen.
Der Heimatschutz stellt sich nun hinter ein Sanierungskonzept eines Komitees «Rettet den Gymer Strandboden». Dieses sanfte Sanierungskonzept sei in jeder Hinsicht das bessere und vorteilhaftere Projekt.
SDA/jzu
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