Hausbesitzer muss Betonmauer stutzen
Weil eine Mauer die Verkehrssicherheit gefährde, hat das Verwaltungsgericht einen Hausbesitzer im Berner Jura dazu verdonnert, sie teilweise zurückzubauen.
Seit über drei Jahren dauert das juristische Hickhack um die Mauer in Péry-La Heutte an. Karte: Google Maps
Eine an die Gemeindestrasse angrenzende Betonmauer im bernjurassischen Péry-La Heutte sorgt seit 2015 für ein juristisches Seilziehen. Nun ist der Hausbesitzer vor dem bernischen Verwaltungsgericht abgeblitzt. Er muss die Auflagen von Gemeinde und Kanton einhalten.
Die Mauer des Anstosses steht auf einem unmittelbar zur Strasse angrenzenden Privatgrundstück. Sie ist knapp elf Meter lang, 15 Zentimeter dick und zwischen 50 und 80 Zentimetern hoch, wie aus dem am Montag publizierten Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichtes vom 25. Juni hervorgeht.
Keine Baubewilligung
Die Behörden entdeckten das Fait accompli im Juni 2015. Daraufhin bemühte sich der Hausbesitzer nachträglich um die fehlende Baubewilligung. Die Behörden erteilten diese aber nur mit der Auflage, dass die scharfen Kanten der Mauern abgeschrägt werden, um die Verletzungsgefahr zu verringern. Auch sollte ein passender Verputz aufgetragen werden.
Gegen diese «Schikanen» wehrte sich der Grundstückbesitzer nun bis vor Verwaltungsgericht. Er verwies dabei auf die Tatsache, dass sich der Strassenabschnitt in einer Tempo-30-Zone befindet. Das Unfallrisiko für Velofahrer und Fussgänger sah er als nicht erhöht an. Damit fand er bei den Verwaltungsrichtern aber kein Gehör.
Aus ihrer Sicht besteht durchaus ein Kollisionsrisiko, insbesondere in der Nacht oder bei schlechter Sicht. Mit dem verlangten Zurückstutzen der Mauer werde das Unfallrisiko zumindest reduziert, schreibt das Gericht in seinem 16 Seiten umfassenden Urteil. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.
SDA/mb
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