Happy-End im Gipfeli-Gate
Die Nachtschwärmer kommen doch noch zu ihrem frischen Gipfeli für den Heimweg: An den zwei letzten Festivaltagen darf die Bäckerei Aegerter in Wabern schon um 2 Uhr öffnen.

Es ging doch noch, heute konnten Jakob und Barbara Aegerter ganz legal in den frühen Morgenstunden aufmachen. In ihrer Bäckerei an der Kirchstrasse in Wabern ging der Verkauf bereits um 2 Uhr los – gerade rechtzeitig für all die Nachtschwärmer, die nach einem entspannten dritten Festivaltag auf dem Gurten mit dem Bähnli zu Tal fuhren und sich dort für den weiteren Heimweg mit einem frischen Gipfeli oder Brötchen stärken wollten.
Möglich geworden ist das glückliche Ende einer Affäre, die in den letzten Tagen als «Gipfeli-Gate» weitherum für Entrüstung gesorgt hatte, dank Regierungsstatthalter Christoph Lerch. Im Schnellverfahren stellte er dem Bäckerpaar eine Festwirtschaftsbewilligung aus – nicht nur für den frühen Samstag, sondern auch für den frühen Sonntag, wenn das Gurtenfestival nach vier Tagen ausklingt.
Der Strassenumbau
Vergeblich hatten Jakob und Barbara Aegerter zuvor versucht, zu einer Bewilligung für den frühmorgendlichen Festivalverkauf zu kommen. Sie waren dafür allerdings nicht bei Statthalter Lerch vorstellig geworden, sondern bei der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion. Immerhin hat diese in den letzten drei Jahren den frühmorgendlichen Verkauf jeweils abgesegnet.
Wieso es diesmal nicht klappte? Die Volkswirtschaftsdirektion berief sich bei ihrem Nein auf das Handels- und Gewerbegesetz, das den Verkauf frühestens ab 6 Uhr zulässt. Abweichungen von dieser Regel seien nur in Ausnahmefällen möglich, etwa, wenn ein Laden unverschuldet massive Einbussen hinnehmen müsse. Bei der Bäckerei Aegerter waren die Arbeiten an der Kirchstrasse der Grund dafür, dass der Umsatz ab 2016 einbrach.
Doch nun ist der Umbau der Strasse definitiv abgeschlossen. Damit verfängt diese Argumentation nicht mehr, Festival hin oder her.
Wie ein Gastgewerbe
Bleibt die Frage, wieso Jakob und Barbara Aegerter nicht schon früher an den Statthalter gelangt sind. Offenbar hatten die beiden gehofft, dass es auf dem gewohnten Weg erneut klappen würde. Ein Blick zurück zeigt zudem, dass auch eine Festwirtschaftsbewilligung nicht ohne weiteres zu bekommen ist: Weil die Festivitäten rund um die Talstation in Wabern überborderten, verbot Lerchs Vorgängerin die nächtlichen Imbissstände vor elf Jahren eine Zeit lang.
Die Festwirtschaftsbewilligung stützt sich auf das Gastgewerbegesetz. Entsprechend muss sich die Bäckerei Aegerter nun verhalten: Weil der frühmorgendliche Verkauf als Bewirtung gilt, darf sie nicht einfach wie gewohnt im Laden verkaufen. Sondern muss draussen einen Tisch aufstellen, über den sie ihre Gäste versorgt.
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