Häftlingstod in Bochuz: Es war keine fahrlässige Tötung
In der Haftanstalt Bochuz starb 2010 ein Häftling, weil er nach einem Feuer eineinhalb Stunden in der Zelle liegen gelassen worden war. Die Staatsanwaltsschaft lässt nun einen Vorwurf gegen neun Wärter fallen.

Im Prozess um einen in der Waadt verstorbenen Häftling lässt der Staatsanwalt den Vorwurf der fahrlässigen Tötung fallen. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Fahrlässigkeit und dem Tod des Häftlings, der seine Matratze angezündet hatte, lasse sich nicht herstellen. Dies sagte der Staatsanwalt vor dem Waadtländer Kreisgericht in Renens VD. Zwei andere Vorwürfe gegen die insgesamt neun Angeklagten bleiben bestehen: Aussetzung und Unterlassung der Nothilfe.
Der Prozess um den Tod von Skander Vogt dauert bis kommenden Freitag. Er soll die Frage klären, ob das Personal der Strafanstalt und die Rettungskräfte für den Tod des Mannes mitverantwortlich sind.
Häftling als gefährlich eingestuft
Vogt hatte in der Nacht auf den 11. März 2010 gegen 1 Uhr die Matratze in seiner Hochsicherheitszelle angezündet. Die Aufseher löschten das Feuer, gingen aber nicht in die Zelle des als gefährlich eingestuften Häftlings.
Um 2.30 Uhr hörten sie den Inhaftierten nicht mehr atmen. Daraufhin betraten sie die Zelle und riefen die Sondereinheit herbei. Um 3 Uhr morgens stellte ein Arzt schliesslich den Tod des damals 30-Jährigen fest.
SDA/kpn
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