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Seit Wochen freuen Sie sich auf die Ferien am Meer oder in Übersee. Die Koffer sind gepackt, die Haustiere versorgt. Noch stehen Sie am Flughafen und blicken zu der Anzeigetafel: Der Flug hat Verspätung. Müssen die ersten Ferien nach der Pandemie mit dem Flugzeug wirklich so beginnen? Viele sind besorgt, dass die Ferien schon vorbei sind, bevor sie beginnen. Probleme mit dem Flug sind immer ärgerlich. Doch die Airlines stehen auch in der Pflicht. Hier ein paar wichtige Fakten:
1. Mein Flug nach Barcelona hätte in 8 Tagen stattgefunden. Jetzt wurde er annulliert. Welche Rechte habe ich?
Wird ein Flug durch die Airline weniger als zwei Wochen vor Abflug annulliert – und dies, ohne eine alternative Flugmöglichkeit anzubieten, die maximal zwei Stunden später startet als ursprünglich bestätigt –, können Reisende eine Ausgleichszahlung verlangen. Diese bemisst sich an der Distanz, die zurückgelegt werden sollte.
Für Flugreisen innerhalb der EU und von weniger als 1500 km stehen dem Passagier 250 Euro zu. Für Distanzen zwischen 1500 km und 3500 km innerhalb der EU gibt es 400 Euro, für Flüge ausserhalb der EU und mehr als 3500 km bis zu 600 Euro. Die Fluggesellschaft muss zudem den Ticketpreis zurückerstatten.
2. Der Flug wird kurzfristig annulliert. Was gilt?
«Wird der Flug kurzfristig annulliert, muss die Airline Kosten für Mahlzeiten bezahlen», sagt Sophie Winkler, Anwältin bei Flying Lawyers. Falls nötig, müsse auch eine Hotelunterkunft inklusive der notwendigen Transfers finanziert werden. Ausserdem muss die Airline sicherstellen, dass Betroffene telefonieren oder anderweitig kommunizieren können.
Die Fluggäste haben die Wahl, ob sie den Preis für das bezahlte Ticket zurückbezahlt haben wollen. Und sie können entscheiden, ob sie entweder einen kostenlosen Rückflug zum Ausgangsort oder eine alternative Beförderungsmöglichkeit zum Zielort beanspruchen.
3. Welche Rechte habe ich bei der Verspätung des Fluges?
Die EU-Verordnung hält fest, dass in folgenden Fällen einer Verspätung am Abflughafen kostenlos Getränke und Essen, Telekommunikation sowie – falls notwendig – eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden müssen: ab zwei Stunden Verspätung bei einer Strecke bis 1500 km; ab drei Stunden Verspätung bei Flügen über 1500 km innerhalb der EU oder zwischen 1500 und 3500 km ausserhalb der EU; bei mehr als vier Stunden Verspätung bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 km ausserhalb der EU. Beträgt die Verspätung über fünf Stunden, kann der gesamte Ticketpreis zurückgefordert werden. Befinden sich die Passagiere am Umsteigeflughafen, kann ein kostenloser Rückflug beansprucht werden.
4. Was gilt, wenn Reisende durch die Verspätung einen belegbaren finanziellen Schaden erleiden?
Sie können Schadenersatz verlangen. Dieser ist aber auf sogenannte Sonderziehungsrechte beschränkt, dies sind Stand heute 6000 Franken. In allen Fällen empfiehlt es sich, die Unannehmlichkeiten direkt am Flughafen von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen zu lassen und möglichst viele Informationen und Beweise zur Verspätung zu sammeln. Anwältin Sophie Winkler sagt: «Um die Entschädigung geltend zu machen, kontaktiert man in einem ersten Schritt direkt die betreffende Airline. Bleibt deren Antwort aus, ist sie ausweichend oder negativ, kann man als Mediator das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) einschalten.»

5. Muss man nach einer Annullation statt der Rückzahlung des Tickets auch einen Gutschein akzeptieren?
Nein. Sie können das Geld zurückverlangen.
6. Ein Flug fällt aus wegen eines Streiks des Personals. Was gilt?
Sie haben keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen der Airline, wenn die Verspätung nicht auf deren Verschulden zurückzuführen ist, zum Beispiel bei Streiks der Flughafenmitarbeiter. Das Gleiche gilt bei politischen Unruhen, Unwettern, Sicherheitsrisiken oder medizinischen Notfällen. Der Ticketpreis muss aber rückerstattet werden.
7. Kann man einen Flug kostenlos annullieren?
Es gilt, was bei der Buchung abgemacht wurde, und hängt von den jeweiligen Bedingungen ab. Ein Anspruch auf eine kostenlose Annullierung gibt es nicht.
8. Wo sind Regeln zu Verspätungen oder Annullierungen bei Flügen in der Schweiz und der EU festgehalten?
Sie sind in der Fluggastverordnung der EU geregelt. Diese gilt für alle Abflüge aus einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen und Island und für Flüge in eines dieser Länder, die von einer Fluggesellschaft aus einem der genannten Länder durchgeführt wird.
In anderen Fällen sind die Bestimmungen oft nicht so klar und müssen im lokalen Recht gesucht werden.
Die Fluggastrechte anderer Staaten, zum Beispiel der USA, sind in vielen Fällen nicht so umfassend wie jene der EU und sehen weniger Rechte für Passagiere vor. Für verspätete Inlandflüge innerhalb der USA beispielsweise gibt es in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung. Dem Reisenden bleibt nichts anderes übrig, als sich direkt mit der Airline in Verbindung zu setzen oder sich anderweitig über seine Rechte zu informieren.
9. Was gilt, wenn der Flug überbucht ist?
Es kommt oft vor, dass gebuchte Passagiere nicht zum Check-in erscheinen. Deshalb überbuchen Fluggesellschaften bei einer hohen Nachfrage die Flüge. Wenn es mehr Passagiere hat als Sitzplätze, muss die Fluggesellschaft als Erstes prüfen, ob es Freiwillige gibt, die ihren Platz gegen eine Entschädigung freigeben. Haben die Reisenden rechtzeitig eingecheckt und sich korrekt verhalten, erhalten sie die gleiche Entschädigung wie bei der Verspätung. Zudem können die Touristen, welche nicht befördert werden, auswählen, ob sie das Ticket erstattet haben möchten und einen kostenlosen Rückflug an den Abflugort beanspruchen oder eine alternative Beförderungsmöglichkeit zum Zielort nutzen.
10. Wie kann man seine Ansprüche der Fluggesellschaft gegenüber durchsetzen?
«Falls die Gesellschaft nicht zahlt, kann man beim Friedensrichter an seinem Wohnsitz ein Schlichtungsgesuch einreichen», sagt Anwältin Sophie Winkler. Wenn beim Friedensrichter keine Einigung erlangt werden könne, müsse die Airline eingeklagt werden. Auch Inkassodienste helfen bei der Durchsetzung der Ansprüche. Sie verlangen dafür aber eine Erfolgsprovision.
11. Haftet die Fluggesellschaft für verlorenes Gepäck?
Ja. Und sie haftet auch, wenn Reisegepäck verspätet oder beschädigt am Ziel ankommt. Gepäckverlust oder Beschädigungen müssen von den Reisenden innert sieben, verspätete Beförderung des Gepäcks innert 21 Tagen schriftlich gemeldet werden.
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