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Das Mietrecht hat seine Tücken. Manchmal tappen selbst ausgewiesene Mietrechtsexpertinnen und -experten in die Falle.
Beispielsweise die Nebenkosten geben wiederholt Anlass zu unliebsamen Überraschungen. Wird nichts anderes vereinbart, sind mit dem Mietzins sämtliche Kosten abgegolten. Sollen Nebenkosten durch den Mieter bezahlt werden, so sind diese einzeln aufzuführen: Warmwasser, Wasserverbrauch, Heizung, Strom, Kabelfernsehen, Hauswart – all diese Punkte müssen im Vertrag separat aufgeführt werden.
Sind sie es nicht, so ist der Mieter nicht verpflichtet, sie zu bezahlen. Mit Vorteil werden für die Nebenkosten Akontozahlungen erhoben, damit man nicht alles vorfinanzieren muss. Haben Sie solche oder ähnliche andere Fragen zum Mietrecht? Dann rufen Sie heute Mittwoch, den 3. Juni an unter der Nummer
031 330 38 38
Auskunft geben:
Markus Lüthi, Advokatur56
Evelyne Toh, Kellerhals Carrard
Sandro Genna Jusonline AG



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