GVB-Tochter darf Zusatzversicherungen anbieten
Die Tochtergesellschaft der Gebäudeversicherung Bern (GVB) darf mit dem Angebot privater Zusatzversicherungen starten.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Schweizerischen Versicherungsverbandes und zweier Privatversicherer abgewiesen. Die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte der GVB Privatversicherungen vor einem Jahr die Bewilligung erteilt, Versicherungen in den Bereichen Feuer- und Elementarschäden, sonstige Sachschäden, allgemeine Haftpflicht und finanzielle Verluste anzubieten.
Konkurrenz nicht beschwerdeberechtigt
Dagegen gelangten der Schweizerische Versicherungsverband, die Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft und die Emmentalische Mobiliar Versicherungs-Genossenschaft ans Bundesverwaltungsgericht. Dieses trat Ende 2011 auf die Beschwerde mangels Legitimation allerdings gar nicht ein.
Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde der Privatversicherer ebenfalls abgewiesen. Laut den Richtern in Lausanne sind ihre Berner Kollegen zu Recht davon ausgegangen, dass Konkurrenten nicht schon aufgrund ihrer Befürchtung vor verstärktem Wettbewerb beschwerdeberechtigt sind.
Zudem verweist das Bundesgericht darauf, dass die Wettbewerbskommission (Weko) Ende vergangenen Jahres die Tätigkeit der GVB-Tochter abgesegnet hat. Eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Verhaltensweise liege demnach offensichtlich nicht vor.
Möglicher Einfluss auf Prämien
Laut der Pressemitteilung der GVB vom Mittwoch freut sich die GVB, dass das Bundesgericht der juristischen Verzögerung des Markteintritts der GVP Privatversicherungen durch die privaten Versicherungen nun eine Ende gesetzt hat.
Die GVB-Tochter könne nun endlich freiwillige Zusatzversicherungen anbieten. Bereits der geplante Markteintritt habe den Privatversicherungsmarkt in Bewegung gebracht. Der demnächst anstehende Markteintritt dürfte noch mehr Einfluss auf die Prämien haben.
Die GVB hatte nach diversen Unwetterkatastrophen in den vergangenen Jahren nach Möglichkeiten gesucht, die Verluste in ihrem Kerngeschäft abzufedern. Eine Gesetzesrevision ermöglichte schliesslich, dass die GVB durch Tochtergesellschaften Nebentätigkeiten aufnehmen und Zusatzversicherungen anbieten kann. (Urteil 2C_94/2012 vom 3.7.2012)
SDA/cls
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