Stromschlag forderte zwei ToteGutachter zum Unfall in La Neuveville war nicht befangen
Vor fünf Jahren starben im Hafen von La Neuveville zwei Personen und ein Hund an einem Stromschlag. Nun lehnt das Bundesgericht einen Rekurs gegen einen Experten ab.

Im Mai 2017 kamen zwei Frauen und ein Hund im Hafen von La Neuveville ums Leben. Die beiden Frauen wollten den ins Wasser gefallen Hund retten. Dabei erlitten sie aufgrund eines defekten Kabels einen Stromschlag. Das Rechtsverfahren, das nach dem tödlichen Unfall eingeleitet worden war, ist langwierig und kompliziert. Bis heute steht noch kein Gerichtstermin fest.
Nun hat das Bundesgericht aber einen Rekurs gegen ein Gutachten eines Experten beurteilt. Beschwerdeführer werfen dem Gutachter in der Sache Befangenheit vor. Das oberste Gericht stellt sich in einem am Donnerstag publizierten Urteil hinter einen Experten gestellt, der Untersuchungen im Zusammenhang mit einem tödlichen Stromschlag im Hafen von La Neuveville durchführte. Es wies drei Ausstandsbegehren gegen den Sachverständigen ab.
Bereits vor dem bernischen Obergericht waren die Beschwerdeführer mit ihrem Rekurs abgeblitzt. Das Bundesgericht befand die obergerichtlichen Erwägungen als schlüssig. Die Aussagen des Experten gäben keinen Anlass, an seiner Unparteilichkeit zu zweifeln, heisst es im Urteil des Bundesgerichts. Dass der Sachverständige Mängel an der Elektroinstallation gefunden habe, könne man ihm nicht als Parteilichkeit vorwerfen.
Wenn ein Gutachter Schlussfolgerungen formuliere, die für eine der Parteien negativ seien, so sei dies kein Ablehnungsgrund. Ausserdem sei ein Richter auch nicht an die Schlussfolgerungen eines Experten gebunden, argumentierten die Lausanner Richter.
Prozesstermin noch offen
Nach dem Unfall kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass Nachlässigkeiten bei den elektrischen Installationen der Steckdosen im Hafen zum Tod der Frauen geführt haben könnten. Die elektrischen Anlagen des Hafens werden von der Gemeinde betrieben.
Im eingeleiteten Verfahren müssen verschiedene Experten konsultiert werden. Auch gut fünf Jahre nach dem tragischen Vorfall steht deshalb noch kein Prozesstermin fest.
(Urteile 1B_653/2021, 1B_657/2021, 1B_569/2021)
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