Grundlage für das Zeugnis
Mitarbeitergespräche sind auch rechtlich von Bedeutung, etwa als Grundlage für das Arbeitszeugnis. Denn nur aufgrund von periodischen und schriftlich festgehaltenen Beurteilungen lasse sich ein aussagekräftiges Zeugnis erstellen, sagt Derya Avyüzen. Die Juristin schreibt ihre Dissertation an der Universität Basel zum Mitarbeitergespräch aus rechtlicher Sicht.
Mitarbeitergespräche sind im Privatrecht nicht geregelt, weshalb laut Avyüzen nicht klar ist, ob man einen Anspruch darauf habe. Auch sei umstritten, ob es zur Fürsorgepflicht von Arbeitgebenden gehöre, seine Angestellten regelmässig zu beurteilen. Klare Regelungen, Mitarbeiterbeurteilungen durchzuführen, bestünden dagegen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen sowie in verschiedenen Gesamtarbeitsverträgen. Vereinzelt sei dies auch in Einzelarbeitsverträgen vorgesehen.
Arbeitnehmende können zwar jederzeit ein Zwischenzeugnis verlangen. Dieses ist aber lediglich eine Zusammenfassung von Leistung und Verhalten aus Sicht des Arbeitgebers. Man kann dem Chef oder der Chefin kein Feedback geben, zudem enthält ein Zeugnis auch keine auf die Zukunft ausgerichteten Ziele und keine Verbesserungsideen.
Mitarbeiterbeurteilungen sind laut Avyüzen auch als Beweismittel vor Gericht einsetzbar. Wenn jemand immer gute Bewertungen bekomme und dann gekündigt werde, «können die positiven Beurteilungen ein Indiz für eine missbräuchliche Kündigung sein.» Weiter rät sie jenen, die sich unrichtig beurteilt fühlen, dies im Mitarbeitergespräch anzusprechen und die eigene Sichtweise im Beurteilungsbogen schriftlich festzuhalten. Unterlässt man dies und stellt sich erst später bei der Kündigung auf den Standpunkt, man habe bessere Leistungen erbracht, als in der Beurteilung ausgewiesen, dann könnte das Gericht eine solche nachträgliche Kritik als unglaubwürdig erachten. (afi)
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