Grünes Licht für Verhandlungen mit der EU
Der Bundesrat soll mit der EU über die Zukunft der Beziehungen verhandeln. Auch die Nationalratskommission hat grünes Licht gegeben. Von «fremden Richtern» will sie jedoch nichts wissen.

Mit 14 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK) die Eckwerte des Verhandlungsmandates zu den institutionellen Fragen gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Die Kommission ersucht den Bundesrat indes, in den Verhandlungen «unmissverständlich darzulegen», dass die Schweiz der EU nicht beitreten wolle und dass sie nicht die Absicht hege, Mitglied des europäischen Binnenmarktes zu werden. Wie bis anhin soll lediglich der gegenseitige erleichterte Marktzutritt mittels Verträgen angestrebt und gesichert werden.
Beitrittsgesuch gegenstandslos
In diesem Zusammenhang stimmte die Kommission auch über ihre Haltung zum EU-Beitrittsgesuch der Schweiz ab, das seit Jahren sistiert ist. Die Kommission hält fest, sie betrachte das Gesuch als gegenstandslos. Dies entschied sie mit 11 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung.
Weiter befasste sich die Kommission mit der Frage der «fremden Richter». Sie unterstütze die klare Haltung des Bundesrates, wonach die Schweiz keine Verträge abschliesse, die ihre Souveränität einschränkten, hält sie fest. Die Schweiz dürfe sich nicht verpflichten, EU-Recht automatisch zu übernehmen, und sie dürfe sich weder der EU- noch der EWR-Gerichtsbarkeit unterstellen.
Umstrittener Mechanismus für Streitfälle
Die Schweiz und die EU wollen unter anderem darüber verhandeln, wie sie künftig bei Streitfällen zu den bilateralen Verträge vorgehen wollen. Der Bundesrat schlägt vor, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Streitfall Stellung nehmen soll.
Sollte die Schweiz mit der Stellungnahme nicht einverstanden sein, wäre sie nicht zu einer Umsetzung gezwungen. Allerdings könnte die EU dann das betroffene Abkommen suspendieren. Aus Sicht des Bundesrat würde die Schweiz damit ihre Souveränität bewahren, aus Sicht der Kritiker würde sie sich der EU-Gerichtsbarkeit unterstellen.
Kein paritätisches Schiedsgericht
Ein Teil der Kommission wollte den Bundesrat beauftragen, beim Mechanismus zur Streitbeilegung eine Lösungsvariante mit einem paritätischen Schiedsgericht zu prüfen. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Nein sagte die Kommission auch zu einer Präzisierung bei der Übernahme von EU-Recht. Die Befürworter wollten festhalten, dass die Schweiz in keinem Fall vor die Wahl gestellt werden dürfe, entweder das künftige EU-Recht zu übernehmen oder Sanktionen hinzunehmen.
Die Parlamentskommissionen werden zu Verhandlungsmandaten zwar lediglich konsultiert, haben also keine Entscheidkompetenzen. Ihre Stellungnahme ist dennoch wichtig. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hatte das Verhandlungsmandat ohne Gegenstimme gutgeheissen. Gleichzeitig kündigte sie allerdings an, ihre Vorstellungen dem Bundesrat in einem Brief darzulegen.
SDA/ami
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