Spielraum für HauseigentümerGrossratskommission will Feuerungskontrollen liberalisieren
Besitzerinnen von Öl-, Gas- und Holzheizungen sollen selbst wählen können, wer diese wann kontrolliert. Im Winter entscheidet der Grosse Rat über die Gesetzesänderung.

Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) des Berner Grossen Rates stellt sich hinter die Liberalisierung der Feuerungskontrollen. Künftig sollen Hauseigentümer selber wählen können, wer ihre Öl- oder Gasheizung kontrolliert.
Bislang legten die Gemeinden fest, wer die amtliche Kontrolle durchführen soll. Mit einer Anpassung des Lufthygienegesetzes wird das Kontrollverfahren liberalisiert. Zudem soll gesetzlich erlaubt werden, dass im Rahmen von Rechtsverfahren Feuerungsanlagen per Video überwacht werden dürfen.
Eine Minderheit der vorberatenden Kommission lehnt dies aus Datenschutzgründen ab, wie die BaK am Mittwoch mitteilte. Auch spricht sich eine Minderheit dagegen aus, klima- und energierelevante Daten einzelner Anlagen für eine Verwendung im öffentlichen Interesse weiterzugeben.
Das Kantonsparlament wird sich voraussichtlich in der Wintersession mit der Gesetzesänderung beschäftigen. Bereits früher abgeschafft hat der Kanton Bern das Kaminfegermonopol. Die entsprechende Liberalisierung besiegelte der Rat Ende 2019 bei der Revision des Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes.
Ja zu Mountainbike-Routen
Weiter stellt sich die vorberatende Kommission hinter die Änderung des Strassengesetzes. Demnach sollen Mountainbike-Routen künftig den Velorouten gleichgestellt werden. Für die Realisierung und den Unterhalt wären die Gemeinden zuständig, während der Kanton Teile der erstmaligen Investition sowie die Signalisierung bezahlt.
Das geltende Strassengesetz stammt aus dem Jahr 2008. Damals waren Mountainbike-Routen noch kaum ein Thema und wurden deshalb weder im Gesetz noch im kantonalen Sachplan Veloverkehr berücksichtigt.
SDA/flo
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