Grosser Rat will Fahrende wegweisen – aber wohin?
Das Kantonsparlament schafft einen Wegweisungsartikel für «unerlaubtes Campieren». Dieser zielt gegen Fahrende. Wohin diese weggewiesen werden sollen, bleibt offen. Der Druck steigt, dass der Kanton Transitplätze schafft.

«Unerlaubtes Campieren» auf privatem und öffentlichem Boden ist künftig ein Grund dafür, dass die Polizei jemanden von einem Grundstück vertreiben kann. Nichts anderes als eine «Lex Fahrende» sei doch dieser neue Wegweisungsartikel im Polizeigesetz, kritisierte Grossrat Thomas Gerber (Grüne, Hinterkappelen).
Als «unsäglichen Artikel» bezeichnete Regina Fuhrer-Wyss (SP, Burgistein) den neuen Passus. Als Sprecherin für die Minderheitsmeinung in der Sicherheitskommission warnte sie: «Es ist nicht zulässig, den Umgang mit einer Minderheit wie den Fahrenden in einem Gesetz festzuschreiben.»
«Wir müssen aufpassen, dass nicht plötzlich das Thema Diskriminierung im Raum steht.»
Auch Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) hatte «erhebliche Bedenken». Es sei gefährlich, «Ad-hoc-Artikel» ins Polizeigesetz aufzunehmen, bloss weil Fahrende letztes Jahr für Schlagzeilen gesorgt hätten: «Wir müssen aufpassen, dass nicht plötzlich das Thema Diskriminierung im Raum steht.»
Mehrheit für «Lex Fahrende»
Aber die Mehrheit des Grossen Rates wollte diese «Lex Fahrende» im revidierten Polizeigesetz verankern und stimmte mit 88 zu 49 Stimmen für den Antrag, den die Mehrheit der Sicherheitskommission eingebracht hatte.
Die Forderung dürfte darin gründen, dass letzten Sommer ein Konflikt zwischen Fahrenden und Bewohnern des Dorfes Wileroltigen eskaliert ist. Die Befürworter des Wegweisungsartikels waren der Meinung, die Polizei brauche mehr «griffige Instrumente», um die wiederkehrenden Probleme mit Fahrenden lösen zu können. Die Polizei habe bereits heute genügend rechtliche Handhabe, fand hingegen Marc Jost (EVP, Thun).
Umstrittene 24-Stunden-Frist
Die Mehrheit des Grossen Rates will trotzdem – vor allem bei ausländischen Fahrenden – härter durchgreifen. Nur blieb am Dienstag die Frage unbeantwortet, wie die Kantonspolizei solche Wegweisungen überhaupt vollziehen soll – und wie lange sie dafür Zeit hat. Die Mehrheit der Sicherheitskommission verlangte, dass solche Räumungen nach einer Anordnung innerhalb von 24 Stunden zu vollziehen seien.
Eine solche Frist sei «viel zu knapp», mahnte Polizeidirektor Käser. «Sie verunmöglicht es auch, dass gemeinsam mit den Fahrenden eine Lösung gefunden werden kann.» Grossrat Philippe Müller (FDP, Bern) beantragte, den entsprechenden Artikel zur Überarbeitung an die Kommission zurückzuweisen.
Eine Mehrheit unterstützte dieses Vorgehen. Adrian Wüthrich (SP, Huttwil) erinnerte als Präsident des Polizeiverbandes daran, wie schwierig und belastend eine solche Räumung für alle Betroffenen sei. Die «gruusigen» Bilder vom Polizeieinsatz im Jahr 2014 auf der Allmend in Bern seien ihm noch in unguter Erinnerung.
Zuerst müssen Plätze her
Wie schnell wegweisen?, ist die eine Frage. Doch wohin wegweisen?, dürfte die schwieriger zu lösende Aufgabe sein. «Polizeiliche Räumungen sind sinnlos, solange der Kanton Bern insbesondere für ausländische Fahrende keine regulären Haltemöglichkeiten bieten kann», betonte der Polizeidirektor.
Mit dem neuen Wegweisungsartikel erweise der Grosse Rat der Polizei einen Bärendienst. «Es ist nicht an der Kantonspolizei, ein gesellschaftliches Problem zu lösen.» Der Kanton brauche endlich ausreichend Transitplätze, betonte Hans-Jürg Käser.
In der Praxis bedeutet dies nun, dass der Grosse Rat zwar einen Artikel gegen Fahrende beschlossen hat, die Sanktionsmöglichkeiten aber im Moment noch offenbleiben. Allerdings dürfte damit wohl der Druck auf die Kantonsregierung gestiegen sein, endlich Plätze zu schaffen, auf denen sich Fahrende legal aufhalten dürfen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch