Grosser Rat genehmigt neues Bürgerrechtsgesetz
Der Grosse Rat hat die Regeln für Einbürgerungen neu definiert. Die SVP ist dieses Mal mit ihren Verschärfungsversuchen gescheitert, darf aber trotzdem zufrieden sein.

Das Ziel der SVP war klar: Sie wollte verhindern, dass der Schweizer Pass in falsche Hände gerät. Deshalb wollte sie die Gunst der Stunde nutzen, als der Grosse Rat am Dienstag das neue Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht beriet. Die Volkspartei versuchte, mehrere Verschärfungen einzubauen. Besonders Patrick Freudiger (Langenthal) und Thomas Knutti (Weissenburg) entpuppten sich als nimmermüde Antragsteller, sie verliessen das Rednerpult jedoch in den allermeisten Fällen als Verlierer.
Die Erneuerung des Gesetzes wurde nötig, weil das alte bereits 21-jährig und entsprechend überholt ist. Die kantonale Vorlage wurde nun der Bundesgesetzgebung angepasst. Überhaupt sind viele entscheidende Anforderungen für die Einbürgerung auf Bundesebene geregelt, Kantone und Gemeinden können jedoch zusätzliche Bestimmungen erlassen.
«Das wäre ehrlicher»
Freudiger und Knutti wollten etwa erreichen, dass jede einbürgerungswillige Person nachweisen muss, dass ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit auf Dauer gesichert und ihr finanzieller Leumund einwandfrei ist. Das ging den anderen Parteien zu weit. «So etwas zu verlangen, ist vermessen. Wir alle wissen nicht, ob wir morgen unsere Stelle noch haben. Sagt doch gleich, dass ihr am liebsten keine Einbürgerungen mehr wollt. Das wäre ehrlicher», sagte Ruedi Löffel (EVP, Münchenbuchsee) an die Adresse der SVP.
Freudiger ortete in einem anderen Absatz des Gesetzes einen «Freipass für Bildungsverweigerer». Er störte sich am Passus, dass Ausländerinnen und Ausländer unter gewissen Umständen den Schweizer Pass auch dann erhalten, wenn sie nicht alle Anforderungen erfüllen. Etwa dann, wenn sie krank oder behindert sind oder «andere gewichtige persönliche Umstände» vorliegen. «So können die Gemeinden jeden einbürgern, der eine Lese- oder Schreibschwäche hat», enervierte sich Freudiger. Das Parlament hatte auch hier kein Gehör für ihn und beliess es beim Vorschlag der Regierung.
Verschärfung früher erreicht
Die SVP war am Dienstag in der Debatte zwar die Verliererin. Trotzdem darf sie zufrieden sein. Denn die eigentliche Verschärfung der bernischen Einbürgerungspraxis hatte sie bereits 2013 erreicht, als ihre Volksinitiative «Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern» an der Urne angenommen wurde. Heute gilt, dass im Kanton Bern den Schweizer Pass nur erhält, wer in den letzten zehn Jahren vor Gesuchstellung keine Sozialhilfe bezogen hat, ausser die bezogenen Leistungen seien zurückbezahlt worden.
Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass in der Schlussabstimmung auch die SVP dem Gesetz zustimmen konnte. Dieses tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Die wichtigsten Punkte: Es regelt, dass nur eingebürgert wird, wenn eine erfolgreiche Integration vorliegt. Dazu gehört, dass Ausländerinnen und Ausländer eine Landessprache sprechen. Diesbezüglich zeigte sich der Grosse Rat kulant: Grundsätzlich muss jemand, der sich einbürgern lassen will, die Amtssprache des Verwaltungskreises sprechen. Das Parlament erlaubt es den Gemeinden nun jedoch, dass sie Kenntnisse einer anderen Landessprache auch als zulässig erachten dürfen.
Zu keinen Kompromissen bereit war der Grosse Rat in Sachen Wohnsitzdauer: Es genügt nicht, wie es eine Minderheit wollte, dass ein Gesuchsteller seit zehn Jahren in der Schweiz und seit zwei Jahren im Kanton Bern lebt. Er oder sie muss zwingend seit zwei Jahren ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde leben.
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