Glasfasernetze: Weko klärt auch in Freiburg ab
Die Wettbewerbskommission (Weko) behält auch im Kanton Freiburg Bau und Betrieb des geplanten Glasfasernetzes mit Beteiligung der Swisscom unter Beobachtung.

Das geplante Gemeinschaftsunternehmen des grössten Schweizer Telekomkonzerns mit dem Energiedienstleister Groupe E erhält kein Plazet der Weko, weil es gar keine von den Mutterhäusern unabhängige Geschäftstätigkeit aufnehmen werde.
Damit sei die Fusionskontrolle nicht anwendbar und es bedürfe nicht der Zustimmung der Weko, teilte die Behörde am Freitag mit. Dagegen hätten die Mutterhäuser Sorge dafür zu tragen, dass im Rahmen der Kooperation keine unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen entstehen.
Im Rahmen der vertieften Prüfung habe die Weko bei einzelnen Klauseln im Vertragswerk wettbewerbsrechtliche Probleme festgestellt. Die Kooperation werde nun geprüft wie andere Projekte zum Glasfaseraufbau. Sie habe eine Vorabklärung eröffnet, schreibt die Weko.
Swisscom und Groupe E schliessen Rekurs nicht aus
Die Swisscom und die Groupe E kritisierten in einer Stellungnahme, die Weko greife damit nach monatelanger Prüfung einen formellen Punkt auf, so dass das Gemeinschaftsunternehmen in der vorliegenden Form nur mit dem Risiko direkter Sanktionen vollzogen werden könne.
Die beiden Unternehmen analysieren das weitere Vorgehen und schliessen einen Rekurs vor Bundesverwaltungsgericht nicht aus. Bereits heute sei jedoch absehbar, dass die Glasfasererschliessung im Kanton Freiburg wegen fehlender Rechtssicherheit deutlich verzögert werde.
Die Weko hat bereits Vorabklärungen bei den Glasfaser-Projekten der Swisscom mit den städtischen Elektrizitätswerken von Zürich, Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Genf bekannt gegeben. Dabei geht es insbesondere darum, wie zwei oder drei der vier Fasern des Netzes an Konkurrenten vermietet und die Investitionskosten verrechnet werden.
SDA/tan
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