Ghosn verlässt Gefängnis unter Auflagen
Der 64-jährige Automanager ist in Japan gegen Kaution auf freien Fuss gesetzt worden. Die Regeln in der Freiheit sind aber streng.

Mehr als 100 Tage nach seiner Festnahme in Japan ist Carlos Ghosn wieder frei. Der frühere Chef der Autobauer Renault und Nissan verliess das Gefängnis in Tokio am Mittwoch, nachdem das zuständige Gericht am Dienstagabend die Freilassung des 64-Jährigen gegen eine Kaution von umgerechnet 9 Millionen Franken genehmigt hatte.
Ghosn trug beim Verlassen der Haftanstalt eine blaue Kopfbedeckung und einen Mundschutz. Seine Auflagen sehen nun vor, dass er dass Land nicht verlassen darf und sich bei seiner Kommunikation an strikte Regeln halten muss, wie die japanischen Nachrichtenagentur Kyodo berichtete. So hat er zugesichert, Kameras an den Ein- und Ausgängen seines Wohnsitzes einzurichten, kein Internet zu nutzen oder Textnachrichten zu senden und zu empfangen. Darüber hinaus dürfe er auch nicht mit den an seinem Fall beteiligten Parteien kommunizieren und den Computerzugang nur in der Kanzlei seines Anwalts nutzen.
Ghosn, der drei Staatsbürgerschaften hat (Basilien, Frankreich, Libanon), war am 19. November überraschend in Japan festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, er habe jahrelang ein zu niedriges Einkommen bei Nissan deklariert und persönliche Verluste auf den Autobauer übertragen.
Anwaltsteam ausgewechselt
Der einstige Vorzeigemanager, der auch jahrelang beim französischen Autobauer Renault die Geschicke lenkte, bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer Verschwörung. Ghosns Verteidiger hatten bereits mehrfach versucht, ihren Mandanten gegen Zahlung einer Kaution frei zu bekommen. Sie scheiterten bislang aber damit, weil das Gericht Fluchtgefahr sah und fürchtete, Ghosn könne Beweise vernichten.
Mitte Februar wechselte der Automanager sein Anwaltsteam aus. Sein Hauptverteidiger Junichiro Hironaka stellte erneut einen Antrag auf Freilassung. Im Gegenzug schlug Hironaka neben der Kaution auch eine strikte Überwachung von Ghosn vor. Die Haftentlassung gilt als grosser Erfolg des neu eingesetzten – als streitbar geltenden – Verteidigers des Managers.
afp/sda/fal
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