Gewerkschaftsbund fordert eine Lohnpolizei
Frauen sollen für gleiche Arbeit endlich gleich viel verdienen wie Männer. Der Bundesrat will nun Lohnanalysen. Dem Gewerkschaftsbund reicht das nicht.

«Schluss mit Ausreden: Lohngleichheit endlich umsetzen», fordert Regula Bühlmann, Zentralsekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds. Das Parlament müsse bei der anstehenden Revision des Gleichstellungsgesetzes die Lohndiskriminierung endlich stoppen. Denn die Verfassung verlange seit 1981 ausdrücklich gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Es gehe hier nicht um die fast 20 Prozent, die Frauen weniger verdienten als Männer, weil sie in schlechter bezahlten Berufen seien und mehr unbezahlte Arbeit übernähmen, sagte Bühlmann gestern vor den Medien. «Wir reden von den über 7 Prozent, die Frauen weniger verdienen, ohne dass Stellenprofil oder persönliche Ausstattung Erklärungen dafür bieten.»
Lohnanalysen ungenügend
Der Bundesrat hat letzten Sommer angekündigt, gesetzlich gegen Lohndiskriminierung vorgehen zu wollen. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sollen verpflichtet werden, alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchzuführen. Diese soll extern überprüft und das Ergebnis den Angestellten präsentiert werden. Der Bundesrat erwartet, dass Firmen die Löhne anpassen, wenn die Ungleichheit sichtbar wird. Nach harscher Kritik in der Vernehmlassung verzichtete er auf eine öffentliche schwarze Liste säumiger Arbeitgeber oder auf eine Pflicht zur Meldung an eine staatliche Stelle.
Der Gewerkschaftsbund ist damit unzufrieden: «Die Freiwilligkeit hat endgültig ausgedient», findet Bühlmann. Unternehmen, welche die Lohnanalysen nicht korrekt durchführen oder Lohndiskriminierungen nicht beheben, «müssen zur Rechenschaft gezogen werden». Der Bund müsse die Kompetenz erhalten, die Lohngleichheit zu prüfen und fehlbare Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu sanktionieren.
Widerstand der Arbeitgeber
Eine solche «Lohnpolizei» ist vom Bundesrat jedoch nicht geplant. Und im Parlament dürfte der Widerstand aus den Reihen von FDP und SVP gross sein. Der Arbeitgeberverband lehnt schon nur die vierjährlichen Lohnanalysen ab. Denn die als «nicht erklärbar» deklarierten Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern seien nicht zwingend eine Diskriminierung.
Vielmehr gingen die Lohnunterschiede darauf zurück, dass verschiedene lohnrelevante Faktoren in den Statistiken nicht einbezogen würden. Dazu zählten die effektive Leistung oder Berufserfahrung eines Mitarbeitenden. Zudem könnten sich Angestellte schon nach dem heutigen Gleichstellungsgesetz gegen Diskriminierung wehren.
Die Gewerkschafterin Regula Bühlmann hält entgegen, die wenigsten Klägerinnen, die gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit einforderten, hätten nach dem Verfahren ihre Stelle noch. Und schon nur die Annahme, dass die Leistung von Frauen weniger wert sein soll, sei eine Frechheit sondergleichen. An einer anderen Ungleichheit will der Gewerkschaftsbund aber festhalten. Frauen sollen weiterhin schon mit 64 Jahren in Rente gehen können.
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