Gewerkschaften erringen Sieg vor Freiburger Gericht
Die lange Geschichte rund um die Ladenöffnungszeiten im Kanton Freiburg ist um ein Kapitel reicher. Das kantonale Verwaltungsgericht hat einen Rekurs der Gewerkschaften Unia und Syna gutgeheissen. Dabei geht es um die Sonntagsverkäufe.

Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass die Praxis der kantonalen Behörden, bestimmten Geschäften wie Auto- und Möbelhäuser oder Garten Center, systematisch zwei Sonntagsverkäufe pro Jahr zu bewilligen, gegen Bundesrecht verstösst.
Auch widerspreche die Praxis dem kantonalen Gesetzgeber, der Anfang 2009 eine Motion für vier Sonntagsverkäufe wie auch einen Gegenvorschlag für nur zwei Sonntagsverkäufe abgelehnt hatte.
Für die Gewerkschaften ist klar, dass die Auto- und Möbelhäuser und ähnliche Ausstellungs- und Verkaufsgeschäfte im Kanton Freiburg künftig am Sonntag geschlossen bleiben müssen, wie sie in einer Mitteilung vom Dienstag schreiben.
Streitpunkt seit 2004
Die Gewerkschaften kämpfen seit 2004 gegen die Sonntagsverkäufe. Ein erster Rekurs wurde von der zuständigen Verwaltungsstelle zurückgewiesen. Auch das Kantonsgericht lehnte den Rekurs 2009 ab. Danach ging der Fall vor Bundesgericht, das den Gewerkschaften Recht gab. Nun hat die Vorinstanz die Sache neu beurteilt.
SDA/jzu
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