Sendemast in ReutigenGericht weist Beschwerde ab
Erfolg für die Swisscom: Das Verwaltungsgericht gibt grünes Licht für den umstrittenen geplanten Sendemast.

Der Mobilfunkanbieter Swisscom darf in Reutigen einen 20 Meter hohen Sendemast bauen. Das Berner Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Anwohnern gegen die Baubewilligung in den Hauptpunkten abgewiesen. Gutgeheissen wird die Beschwerde lediglich in einem Punkt: Demnach ordnet das Verwaltungsgericht im Wohnteil eines nahe liegenden Bauernhauses eine zusätzliche Abnahmemessung der Strahlung an, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht.
Die frei stehende Sendeanlage mit insgesamt neun Antennen – drei davon für den Mobilfunkstandard 5G – soll im Abstand von zwei Metern zu einem Gewerbegebäude gebaut werden. Die 20 Meter hohe Antenne würde den Dachfirst um rund 11 Meter überragen.
Umstritten war neben den ästhetischen Auswirkungen auf das Ortsbild, ob die Strahlen-Grenzwerte gemäss Schutzverordnung respektiert werden. Die Immissionsgrenzwerte müssen überall dort eingehalten werden, wo sich Menschen aufhalten können.
Die Richter sahen keine Anhaltspunkte, dass die Mobilfunkanlage die Grenzwerte nicht einhalten werde.
Die Beschwerdeführenden argumentierten, dass sich auch im Stall und im Heulager Menschen aufhielten. Für das Verwaltungsgericht ist aber nachvollziehbar, dass die Fachbehörde den sensibelsten Messbereich im Wohnbereich des Bauernhauses verortete. Die Richter sahen keine Anhaltspunkte, dass die Mobilfunkanlage die Grenzwerte nicht einhalten werde.
Kein «Gewinn für das Ortsbild», aber rechtens
Umstritten war weiter die Auswirkung auf das Ortsbild. Die Beschwerdeführer stören sich an der «weit über die Dächer hinausragenden Antenne», die das Dorfbild beeinträchtige. Für die Verwaltungsrichter genügt das Bauprojekt aber den rechtlichen Vorgaben – obwohl einzuräumen sei, «dass der Antennenmast keinen Gewinn für das Orts- und Landschaftsbild darstellt».
Für die Verwaltungsrichter genügt das Bauprojekt aber den rechtlichen Vorgaben – obwohl einzuräumen sei, «dass der Antennenmast keinen Gewinn für das Orts- und Landschaftsbild darstellt».
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichtes kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.
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