Gericht verurteilt Pfadileiter zu bedingter Geldstrafe
Im August 2011 stürzte ein Pfadfinder bei schlechter Witterung in den Freiburger Voralpen in den Tod. Das Bezirksgericht Greyerz hat den Leiter des Lagers wegen Verletzung der Sorgfaltspflichten verurteilt.
Nach einem tödlichen Unfall in einem Pfadilager hat das Bezirksgericht Greyerz den verantwortlichen Leiter schuldig gesprochen. Der Mann habe die Gefährlichkeit einer Wanderung, das Wetter und die Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen nicht richtig eingeschätzt.
Der Pfadileiter wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 120 Franken verurteilt. Dies ist die Strafe, auf die sich Anklage und Verteidigung im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens geeinigt hatten und die das Gericht genehmigte, wie der Verteidiger, Philippe Corpataux, auf Anfrage bestätigte.
Wanderung ohne Leiter
Der tödliche Unfall ereignete sich im August 2011 in den Freiburger Voralpen. Die aus der Region Biel stammenden Pfadfinder hatten ihre Zelte in der Region von Grandvillard aufgeschlagen.
In der zweiten Lagerwoche stand für die Pfadfinder eine zweitägige Wanderung auf dem Programm. Diese wurde von den Kindern und Jugendlichen selbst geplant und in kleinen Gruppen, ohne Erwachsene, durchgeführt.
Die Lagerleiter hatten die ausgewählten Routen im Vorfeld zu genehmigen. Bei Schwierigkeiten sollten sich die Jugendlichen von unterwegs per Telefon bei den Lagerleitern melden, so die Abmachung.
Schon bald verirrt
Am 2. August gegen 14 Uhr wanderte die betroffene Vierergruppe los. Bald kamen die Jugendlichen vom Weg ab, und als es eindunkelte, hatten sie sich verirrt. Im steilen Gelände unterhalb der 2375 Meter hohen Pointe de Paray errichteten sie ein Nachtlager und schliefen am Boden. Sie hatten mehrmals vergeblich versucht, ihren Lagerleiter anzurufen.
In der Nacht regnete es, so dass der Boden am nächsten Morgen rutschig war. Als die vier eine steile Böschung hinabkletterten, verlor ein 13-jähriger Pfader den Halt und stürzte einige Meter über einen Felsvorsprung in die Tiefe und rollte einen steilen Grashang hinunter. Die Kameraden alarmierten die Rettungsflugwacht.
Sorgfaltspflicht verletzt
Die Staatsanwaltschaft gelangte nach Abschluss ihrer Untersuchungen zur Auffassung, dass der erwachsene Lagerleiter Sorgfaltspflichten verletzt hatte. So habe der Mann die vorgeschlagene Route nicht rekognosziert und das Wetter nicht richtig eingeschätzt.
Der Lagerleiter habe verkannt, dass Kinder und Jugendliche oft noch nicht in der Lage seien, Gefahren richtig zu begegnen und sich entsprechend zu verhalten.
Weiter kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass der erwachsene Lagerleiter telefonisch nur ungenügend erreichbar gewesen sei.
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