Gericht verdonnert Crêpier zum Abwaschen
Mehrweggeschirr ist für Take-away-Stände Pflicht. Crêpier Roger Christeller bekämpft diese Regelung. Sie sei zum Lösen des Abfallproblems an Grossveranstaltungen gedacht. Doch nun gilt sie auch für Kleingewerbler im Alltag, wie das Verwaltungsgericht jetzt bestätigt hat.

Crêpier Roger Christeller an seinem Stand auf dem Berner Bärenplatz. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts müsste er Mehrweggeschirr verwenden.
Beat Mathys
Seit dem Jahr 2008 verkauft Roger Christeller auf dem Bärenplatz mitten in der Stadt Crêpes und Glace. An seinem Stand Rucci-Crêpes serviert er die Omeletten auf einem hauchdünnen Pappkarton und mit einer winzigen Kunststoffgabel. Ende Januar 2010 schrieb die Gewerbepolizei ihm und anderen Marktfahrern, in Zukunft müssten sie Mehrweggeschirr verwenden. So verlange es das Abfallreglement der Stadt Bern.